
In den vergangenen Tagen haben den Bundestagsabgeordneten Detlef Seif rund 50 Bürgerinnen und Bürger aus dem Bundestagswahlkreis zur Debatte um das Bevölkerungsschutzgesetz kontaktiert, das am 18.11.2020 im Plenum des Deutschen Bundestages abschließend beraten wird.
Die Antwort auf die Anfragen wird im Folgenden dokumentiert:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat mich eine Vielzahl von Zuschriften und telefonischen Anfragen erreicht. Deshalb ist es leider nicht möglich, Ihre Anfrage individuell zu beantworten.
Es ist bedauerlich, welche Behauptungen in der öffentlichen Diskussion teilweise aufgestellt werden, insbesondere befeuert durch prominente Verschwörungstheoretiker. Nicht vertretbar ist die Argumentation, dass es sich bei dem Gesetz um ein „Ermächtigungsgesetz“ handele und hierdurch der Eindruck erzeugt wird, als ob es Ziel des Gesetzes sei, die Freiheitsrechte abzuschaffen oder zumindest erheblich einzuschränken.
Im Einzelnen:
Der Gesetzentwurf sieht Präzisierungen im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor. Aufgrund der andauernden Pandemie ist es angezeigt, dass der Deutsche Bundestag klare Vorgaben zu den Schutzmaßnahmen macht. Der Deutsche Bundestag erweitert hierdurch nicht die Befugnisse der Exekutive, die auch bislang Eingriffe auf der Grundlage begrifflich nicht klar definierter Ermächtigungsgrundlagen umsetzen konnte. Das Gesetz stellt deshalb sogar eine Verbesserung zur bisherigen Rechtslage dar. Das hat auch die Öffentliche Anhörung des federführenden Gesundheitsausschusses ergeben.
Das Gesetz gibt im Detail vor, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Besonders schwerwiegende und grundrechtsrelevante Maßnahmen werden an das Vorliegen weiterer zusätzlicher Voraussetzungen geknüpft. Bei Einschränkungen im Bereich der Bildung ist der gesetzliche Bildungsauftrag zu berücksichtigen. Die Begrenzung von Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen darf keine Isolation der Bewohner zur Folge haben, sondern muss ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleisten.
Die als Regelbeispiele genannten Maßnahmen dürfen nur angeordnet werden, solange der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz das Bestehen bzw. Fortbestehen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite festgestellt hat. Das Gesetz bezieht sich nur auf die Covid-19-Pandemie. Das Gesetz ist befristet. Es verliert am 31. März 2021 seine Gültigkeit. Zudem sind die Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage des Gesetzes von den Ländern erlassen werden, jeweils auf vier Wochen befristet.
Für Nichtjuristen mag beim Durchlesen des Gesetzentwurfs der Eindruck entstehen, dass es sich um nicht hinnehmbare Eingriffe in die Freiheitsrechte handelt. Es wird von „ermächtigen“ gesprochen, die „Einschränkung von Grundrechten“ wird angeführt.
Als Innenpolitiker kann ich Ihnen versichern, dass diese Begrifflichkeiten gerade aus rechtsstaatlichen Gründen und wegen des Grundrechtsschutzes im Gesetz Verwendung finden. Wenn die Bundesregierung oder die Länder durch Bundesgesetz „ermächtigt“ werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, muss dies im Bundesgesetz ausdrücklich mitgeteilt werden. Wenn das Gesetz – wie jedes andere Eingriffsgesetz – im Einzelnen angibt, welche Grundrechte eingeschränkt werden, entspricht dies dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot: Der Gesetzgeber soll sich bei jedem Gesetz Klarheit darüber verschaffen, welche Grundrechte durch das Gesetz und seinen Vollzug betroffen sind oder sein können.
Die geäußerte Befürchtung, dass eine Impfpflicht eingeführt wird, ist nicht richtig. Impfungen zu Covid-19 werden freiwillig sein. Die im Gesetzentwurf erwähnte Impfdokumentation, die bei Einreise aus einem Risikogebiet vorgelegt werden kann, hat keine Impfpflicht zur Folge. Hier kann alternativ u.a. das negative Ergebnis eines Corona-Tests vorgelegt werden.
So bedauerlich die teilweise äußerst unsachliche Kritik am Gesetzentwurf ist, so positiv bewerte ich, dass sich eine Vielzahl von Bürgern – wie Sie – zu Wort gemeldet haben und ihre Kritik und Befürchtungen zum Ausdruck brachten. Im Ergebnis hat die Kritik zu einer Verbesserung geführt, insbesondere bei den Regelungen zur zeitlichen Befristung, aber auch bei der Präzisierung der Schutzmaßnahmen.
Für Rückfragen steht Ihnen mein Büro gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Seif MdB“
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