Standpunkte

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Standpunkte von Detlef Seif

Nach dem Grundgesetz ist der Abgeordnete des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen“. Der Bundestagsabgeordnete ist hierbei nicht nur Teil des Gesetzgebungsorgans „Bundestag“. Vielmehr wird aufgrund seiner herausragenden Position in seiner Heimatregion erwartet, dass sich der Abgeordnete in allen Bereichen Gewinn bringend für seine Region und die Städte und Gemeinden seines Wahlkreises und die Menschen einsetzt. Detlef Seif widmet sich diesen Aufgaben mit voller Kraft. Dabei bestimmen die Leitbilder der Sozialen Marktwirtschaft und Christlichen Soziallehre sein politisches Handeln.

Asyl- und Migrationspolitik

Als EU-Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Berichterstatter für Asyl- und Migrationspolitik im Innenausschuss und im Europaausschuss bildet das Thema einen Schwerpunkt meiner Arbeit.

Humanität, Ordnung und Begrenzung sind die Grundpfeiler einer ausbalancierten Asyl- und Migrationspolitik. Menschen die aufgrund von Verfolgung oder Gefährdung durch bewaffnete Konflikte Schutz benötigen, ist Schutz zu gewähren. Das betrifft aktuell besonders die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Das heißt gleichzeitig auch, dass Personen, die nach geltendem Recht keinen Schutzanspruch haben, Deutschland wieder verlassen müssen. Dadurch wird Deutschland seiner humanitären Verpflichtung gerecht und gleichzeitig nicht überlastet (Sozialsysteme, Kita- und Schulplätze, Gesundheitsversorgung, Wohnraum etc.).

Aktuelle Weichenstellungen der Ampel-Koalition gehen in die entgegengesetzte Richtung. Zwei Beispiele: Personen aus Drittstaaten, die keinen Schutzanspruch haben, aber beispielsweise aufgrund fehlender Ausweispapiere aktuell nicht abgeschoben werden können (Geduldete), sollen zukünftig in Deutschland bleiben können (sogenannter Spurwechsel). Damit wird das Asyl- und Flüchtlingsrecht ausgehöhlt. Stattdessen müssten Abschiebungen forciert werden. Für gut Integrierte gibt es bereits heute Ausnahmeregelungen. Personen aus Drittstaaten, die nicht an der Identitätsklärung mitwirken, können nach § 60b Aufenthaltsgesetz sanktioniert werden (Beschäftigungsverbote etc.). Das will die Ampel abschaffen. Dagegen sollen Personen mit ungeklärter Identität zukünftig eine Versicherung an Eides statt abgeben können, um ihre Identität „zu versichern“. Dabei ist bekannt, dass manche Migrierende ihre Ausweispapiere entsorgen, um durch Angabe eines anderen Herkunftsstaates bessere Asylchancen in Deutschland zu bekommen.

In aktuellen Debatten wird vorgegeben, Fluchtmigration sei gleichzusetzen mit Fachkräftezuwanderung. Das ist aber zu unterscheiden. Deutschland braucht Arbeitskräfte. Hierfür wurden in den letzten Jahren rechtliche Möglichkeiten außerhalb des Asylrechts geschaffen, wie beispielsweise durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder die Blaue Karte der Europäischen Union für Fachkräfte. Dabei werden für die Personen Rahmenbedingungen vorausgesetzt, wie Sprachkenntnisse und das Vorliegen eines Arbeitsvertrags. Der Missbrauch der Sozialsysteme wird dadurch möglichst ausgeschlossen. Der Asyl- und Flüchtlingsschutz dient dagegen dazu, geflüchteten Menschen zu helfen, unabhängig davon ob sie arbeitsfähig sind. Sollte das Asyl- und Flüchtlingsrecht für Arbeitsmigration zweckentfremdet werden, besteht die große Gefahr der Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme. Sogwirkungen entstehen (sogenannte Pull-Effekte). Zum Stand März 2022 lebten in Deutschland über 500.000 Personen mit einem Fluchthintergrund (definiert als Personen mit Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 19d, 22-26 Aufenthaltsgesetz) oder einer Duldung) von Arbeitslosengeld II (Hartz IV; Quelle: Agentur für Arbeit).

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Durch dieses können Fachkräfte mit einer beruflichen, nicht-akademischen Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter in Deutschland arbeiten und nach Deutschland einwandern. Außerdem wurden die bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss fortgeführt und in Teilen weiter erleichtert. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde beispielsweise eingeführt, dass Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung die Einreise zur Arbeitsplatzsuche durch eine bis zu sechs monatige Aufenthaltserlaubnis ermöglicht wird. Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland wurden erleichtert.

Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher Ausbildung ist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit ist entfallen. Arbeitgeber können nach Zustimmung der jeweiligen Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten.
Deutschland hat sein Asylsystem in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet und die richtigen Weichen gestellt. Gleichzeitig bleibt die Voraussetzung für tragfähige Lösungen die Zusammenarbeit mit den Ländern der Europäischen Union. Deutschland hat rund 3800 Kilometer Grenze zu Anrainerstaaten, vor allem Landgrenzen. Sich mit einer Mauer abzuschotten, ist nicht möglich, da es sich um einen Frontalangriff auf die Freizügigkeit handelte. Die Lösung liegt trotz aller Herausforderungen in der europäischen Zusammenarbeit.
Asyl- und Migrationspolitik ist ein komplexes Themenfeld, das ein ressortübergreifendes und vernetztes Vorgehen aller Politikbereiche erfordert.

Ukraine-Flüchtlinge

 Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 sorgt für unermessliches Leid. Seitdem sind rund sieben Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, davon etwa 5,8 Millionen in Richtung der EU-Mitgliedstaaten (Stand Juni 2022). Während männliche Personen zwischen 18 und 60 Jahren als Soldaten den Angriffskrieg abwehren, fliehen vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen. Es ist das Gebot der Stunde, diesen Menschen in der Europäischen Union gemeinsam zu helfen.
 Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die EU-Innenminister am 04. März 2022 gemeinschaftlich die Richtlinie 2001/55/EG über temporären Schutz, die sogenannte „Massenzustrom“-Richtlinie, aktiviert haben. Diese wurde im Jahr 2001 eingeführt, bisher aber nie angewendet. Das Vorgehen hat gezeigt, dass die Europäische Union gemeinschaftlich den Flüchtenden Ukrainerinnen und Ukrainern zur Seite steht. Die EU-Richtlinie ermöglicht eine unbürokratische Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Jahren in der Europäischen Union. Das umfasst den Zugang zu Sozialsystemen, zur Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt. Unbürokratisch und schnell zu helfen ist richtig.
 Es wird vermutet, dass sich zum Stand Juni 2022 rund 750.000 aus der Ukraine Geflüchtete In Deutschland aufhalten. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Ebenso wenig ist bekannt, wie viele Personen in andere Länder weitergereist, beziehungsweise in die Ukraine zurückgekehrt sind. Deswegen konnten sich die letztendlich für die Versorgung verantwortlichen Bundesländer erst auf die Zuzüge einstellen, als sie schon da waren. Das hat zu enormen Verwerfungen geführt (Kita- und Schulplätze, Unterbringung etc.). Richtig wäre es gewesen, die Lehren aus den Jahren 2015 und 2016 zu ziehen und von vornherein darauf hinzuwirken, die Geflüchteten zu registrieren und die Flüchtlingsbewegungen zu steuern.

Innenpolitik

 Innenpolitisch hat die unionsgeführte Regierung der letzten Jahre die Flucht-Zuwanderung geordnet und begrenzt. Die Migrationszahlen waren stark rückläufig (2016: 722.000 Asylerstanträge in Deutschland, 2019: 143.000, 2020: 103.000). Gleichzeitig hat Deutschland Solidarität und Humanität gezeigt wie kein anderes EU-Land. Beispielsweise wurde Griechenland von Deutschland umfassend personell, finanziell, materiell und durch Übernahme Schutzberechtigter unterstützt. Alleine seit März 2020 hat Deutschland bis März 2021 zusätzlich, zu den bereits geleisteten Kontingenten, 2765 Personen von den griechischen Inseln aufgenommen (unbegleitete Minderjährige und Familien). Deutschland hat damit mehr als die Hälfte eines vereinbarten europäischen Kontingents von insgesamt 5.200 Personen übernommen, das von 16 teilnehmenden Ländern zugesagt wurde. Solidarität ist richtig. Deutschland kann aber nicht alleine helfen. Die Hilfe muss gesamteuropäisch und ausgewogen erfolgen.

 Die Asylverfahren wurden weiter gestrafft und effizienter gemacht, Altanträge aus den Jahren 2015 und 2016 bearbeitet. Neu ankommende Asylbewerber werden flächendeckend registriert, erkennungsdienstlich behandelt und sicherheitsüberprüft. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht wurde verbessert. Der Datenaustausch zwischen den deutschen Behörden in Bund und Ländern intensiviert, das Ausländerzentralregister wird als zentrale Asyldatenbank reformiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde personell gestärkt (2015 3.000 Mitarbeiter; Ende 2021: 8.100), der Asylantragrückstau abgebaut (anhängige Asylverfahren beim BAMF: 2016: 434.000; 2021: 108.000). Die Erweiterung der Liste der Sicheren Herkunftsstaaten um Georgien sowie Algerien, Marokko und Tunesien wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, von den Grünen im Bundesrat aber blockiert. Auf Drängen der Union wurden die Zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, die sogenannten „AnkER-Einrichtungen“, geschaffen. Hier arbeiten alle relevanten Akteure zur Optimierung der Asylverfahren zusammen. Alle Verfahrensschritte finden unter „einem Dach“ statt: Registrierung, Antragstellung, Entscheidung, kommunale Verteilung oder Rückkehr. Das macht die Verfahren wesentlich effizienter. Diese Einrichtungen müssen weiter ausgebaut werden. Die Ampel-Koalition plant dagegen, die AnkER-Einrichtungen abzuschaffen.

 Rückführungen und Ausreisen: Mehr als 110.000 nicht Bleibeberechtigte haben von 2018 bis 2021 Deutschland verlassen. Das ist aber nur ein Bruchteil der Ausreisepflichtigen. Es bestehen teilweise Mängel in der Umsetzung der Gesetze durch einzelne Bundesländer und zuständige Behörden. Die zuständigen Bundesländer setzen die Ausreisepflicht in sehr unterschiedlichem Maße durch. Deshalb unterstütze ich die Forderung, dass der Bund bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber zuständig werden sollte, um ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherzustellen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Bundespolizei jetzt die Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen übernehmen darf, welche sie in ihrer Zuständigkeit, beispielsweise in einem Zug, antrifft.

 Bei Abschiebungen kommt hinzu, dass Deutschland auf die Kooperation der Herkunftsstaaten bei der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern angewiesen ist, beispielsweise bei der Beschaffung von Ausweispapieren. Hier müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt und alle Politikfelder eingebunden werden, um die Herkunftsländer zu mehr Kooperation zu bewegen. Eine europaweit bereits umgesetzte Maßnahme ist der „Visahebel“, der die Vergabe von Visa an die Kooperation und engere Zusammenarbeit bei der Rückführung koppelt.

 Die Schleuserbekämpfung im Mittelmeer ist wichtig. Mit utopischen Versprechungen locken Schleuser auch nicht schutzbedürftige Personen auf ihre Boote. Oft droht ihnen dadurch Lebensgefahr. Es ist wichtig, dass sich Deutschland an der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI beteiligt, wodurch diese kriminellen Banden bekämpft werden. Diese Bemühungen müssen verstärkt werden.

Europapolitik

 Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll das maßgebliche Regelwerk zur Verbesserung der Europäischen Asyl- und Migrationspolitik sein. Der geltende Rechtsrahmen muss reformiert und dadurch ein tatsächliches gemeinsames europäisches Asylrecht geschaffen werden, das einheitliche Regeln bezüglich Registrierung, Asylverfahren, der Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten, Unterbringung, Versorgung und Rückführung festschreibt. Seit Ende September 2020 liegen die Vorschläge der Europäischen Kommission in Form von mehreren hundert Seiten Rechtstexte vor und werden verhandelt. Auf die Vorschläge wurde lange gewartet. Es ist eines der wichtigsten und dringendsten Vorhaben in der Europäischen Union, gleichzeitig eines der umstrittensten. Manche Staaten wollen schlicht nicht helfen und keine Asylsuchenden aufnehmen. In einer gemeinsamen Europäischen Union hat aber jeder seinen Beitrag zu leisten. Einige Vorschläge Deutschlands sind Teil des bisherigen Gesetzespakets. Dazu gehören unter anderem Asylgrenzverfahren, die umfassende Registrierung an den Außengrenzen, der Ausbau des EU-weiten Datenabgleichs und der maßgebliche Fokus auf Rückführungen von nicht Schutzberechtigten, wenn möglich direkt von den Außengrenzen.

 Die illegale Sekundärmigration, das heißt die illegale Weiterwanderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat, muss unterbunden werden. Dafür sollte unter anderem der für einen Asylbewerber einmal als zuständig bestimmte Mitgliedstaat dauerhaft zuständig bleiben („ewige“ Zuständigkeit). Es bedarf einer europaweiten Angleichung von Sozialleistungen für Schutzberechtigte, um keine Anreize für die Weiterwanderung zu schaffen. Die Asylverfahren müssen weiter vereinheitlicht, Verfahrensabläufe wie bei Dublin-Überstellungen verbessert werden. Ein solidarisches System der Zuteilung von Asylsuchenden, in dem alle ihren Beitrag leisten, ist erforderlich. Der Verteilungs- und Unterbietungswettbewerb zwischen den EU-Mitgliedstaaten muss ein Ende haben.
 Menschen, die nicht verfolgt werden, haben keinen Schutzanspruch. Diese Menschen sollten erst gar nicht nach Europa einreisen können und sich nicht auf den gefährlichen Weg machen. Staaten, in denen keine Verfolgung droht, sind als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, um über Asylanträge von Menschen ohne Bleibeperspektive zügig entscheiden zu können. Aktuell reisen die Menschen, die in Europa Asyl beantragen wollen, nach Europa. Dafür bezahlen sie oftmals hohe Summen an Schlepper und riskieren ihr Leben. Ich unterstütze die Errichtung von Asylzentren („Aufnahmezentren“) in Herkunfts- und Transitstaaten – betrieben von der EU in Kooperation mit Hilfsorganisationen, wie dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) oder dem Roten Kreuz. Hier sollen Asylanträge nach europäischem Recht geprüft und die Menschen bis zum Abschluss des Asylverfahrens untergebracht werden.
 Im Juni 2022 haben sich nach langen Verhandlungen die EU-Innenminister mehrheitlich darauf verständigt, den sogenannten Paketansatz bei der Verhandlung der GEAS-Rechtsakte aufzuheben und einen vorläufigen Solidaritätsmechanismus einzuführen. Durch die Aufhebung des Paketansatzes werden die Eurodac-Verordnung und die Screening-Verordnung als Einzelrechtsakte bereits heute weiter behandelt, obwohl die anderen Rechtsakten noch in ersten Verhandlungen verharren. Die Aufhebung des Paketansatzes ist zu begrüßen. Bei den beiden Verordnungen geht es vor allem um die Registrierung der Asylantragstellenden und den Verfahren an den Außengrenzen. Die Aufhebung des Paketansatzes wurde jedoch nur dadurch möglich, dass ein Solidaritätsmechanismus zur Übernahme von zunächst 10.000 Migranten eingeführt wurde. Es ist vollkommen richtig, die von Migrationsströmen besonders belasteten Mittelmeeranrainer zu entlasten. Im Grunde ist ein Solidaritätsmechanismus daher begrüßenswert. Das sollte aber nur in einem gesamteuropäischen Kontext geschehen. Der jetzt vorgesehene Mechanismus ist jedoch für alle Mitgliedstaaten freiwillig, zeitlich begrenzt und rechtlich nicht bindend. Das heißt, dass bei dem Mechanismus keine Verpflichtung besteht, Aufnahmezusagen einzuhalten und an dem Mechanismus mitzuwirken. Vielmehr soll es eine „Koalition der Aufnahmewilligen“ richten. Medial wurde Mitte Juni 2022 kommuniziert, zwölf Länder wollten sich hieran beteiligen. Verschwiegen wurde dabei jedoch, dass bereits einige dieser Länder mitgeteilt hatten, man könne sich unter anderem aufgrund der hohen Belastung durch Ukraine-Flüchtlinge nur symbolisch beteiligen, das heißt nur ein paar wenige Asylantragstellende aufnehmen (Stand 07.2022). Vor dem Hintergrund der Äußerungen der Ampel-Regierung ist zu vermuten, dass Deutschland wiederum das bei weiten größte Kontingent übernimmt. Die Herausforderung durch Asylantragstellende in der EU ist eine gesamteuropäische Aufgabe und bedarf gegenseitiger Solidarität. Deswegen halte ich es für falsch, wenn Deutschland bei der bereits sehr hohen Belastung durch Asylantragsteller einseitig vorprescht.

 Im Dezember 2020 haben die Europäische Kommission und Griechenland vereinbart, ein Pilotprojekt für Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln zu errichten. Mit dem Pilotprojekt soll die Unterbringungssituation weiter verbessert werden, mit beispielsweise kleineren Schlafstätten, einer besseren sanitären Versorgung und einer verbesserten Sicherheit. Das Projekt ist ein wichtiger, längst überfälliger Schritt. Ich begrüße es daher sehr, dass im September 2021 auf Samos und im November 2021 zwei weitere Aufnahmeeinrichtungen auf Leros und Kos eröffnet wurden, mit Platz für jeweils 2.140 Personen. Die europäische Kommission hat die Einrichtungen mit bisher 121 Millionen Euro finanziell unterstützt. Zwei weitere Aufnahmeeinrichtungen werden auf Chios und Lesbos erbaut (Stand 07.2022). Überfüllte Einrichtungen in desolatem Zustand auf den griechischen Inseln, wie sie insbesondere 2020 bekannt wurden, sollen damit der Vergangenheit angehören. Das wurde seit 2020 forciert.
 Der Außengrenzschutz wurde in den letzten Jahren ausgebaut. 2019 wurde beschlossen, dass bis spätestens 2027 10.000 Grenzschutzbeamte einer neuen ständigen Reserve der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) an den europäischen Außengrenzen eingesetzt sein werden. Sichere EU-Außengrenzen sind die Voraussetzung für die notwendige Sicherheit, um in der EU weiterhin ohne Binnengrenzkontrollen leben zu können.
Dass die Türkei aufgrund der gemeinsamen Grenze mit der EU ein wichtiger Partner bei der europäischen Migrationspolitik ist, muss einem nicht gefallen. Die Türkei-EU-Erklärung bleibt aber ein wichtiger Baustein, der in den letzten Jahren geholfen hat, die illegalen Migrationsströme in geordnete Bahnen zu lenken und Todesfälle in der Ägäis zu verhindern. Dafür unterstützt die Europäische Union die Türkei seit 2016 mit 6 Milliarden Euro für die Versorgung der Geflüchteten in der Nähe ihrer Heimat. Nicht akzeptabel ist, dass die türkische Regierung wie im März 2020 Menschen als Waffe missbraucht und illegal auf den Weg nach Europa schickt. Dem ist mit größter Entschiedenheit entgegen zu treten. Es war richtig und notwendig, dass Griechenland die außereuropäische Grenze geschützt und damit einem unkontrollierten Massenzustrom von mehreren zehntausend Personen Einhalt geboten hat. Ebenso ist es richtig, dass die Präsenz und Einsatzstärke der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ausgebaut wird. In den weiteren Verhandlungen zur Fortführung der Türkei-EU-Erklärung muss gegenüber der Türkei mit aller Deutlichkeit und Konsequenz zum Ausdruck gebracht werden, dass Geschehnisse wie im März 2020 nicht akzeptabel sind.

 Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten in der EU spricht sich für eine restriktiven Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik aus. Deutschland beschreitet aktuell einen anderen Weg. Der Grundtenor lautet, dass mehr Asylantragsteller in die Europäische Union und nach Deutschland kommen sollen und hier bleiben können, unabhängig davon, ob ein Schutzanspruch besteht. Inwieweit das europaweit umgesetzt wird, werden die Verhandlungen der kommenden Monate zeigen (Stand Juli 2022).

Nur durch die Bekämpfung von Fluchtursachen können die Migrationsströme wirklich verringert werden. Dafür müssen koordinierte außen-, sicherheits-, entwicklungs- und umweltpolitische Maßnahmen zur Anwendung kommen.
 Außenpolitisch sind die deutschen diplomatischen Bemühungen weltweit anerkannt. Dieses Engagement muss beibehalten und vertieft werden. Es müssen weitere Gesprächskanäle geschaffen und genutzt werden. Deeskalation und die dauerhafte Befriedung kriegerischer Auseinandersetzungen sind unser Ziel.
 Sicherheitspolitisch müssen sich Deutschland und Europa aufgrund der globalen Veränderungen und der Kräfteverhältnisse in der EU nach dem Ausscheiden von Großbritannien neu aufstellen. Das gilt für EU-Missionen ebenso wie für NATO-Einsätze. Militärische Maßnahmen müssen durch zivile Maßnahmen flankiert sein, damit erzielte Friedenslösungen langfristig Bestand haben und neue Konflikte vermieden werden. Auch der Kampf gegen den internationalen Terrorismus fordert mehr denn je ein entschlossenes sicherheitspolitisches Vorgehen.
 Es bedarf einer Entwicklungspolitik völlig neuer Dimension. Menschen, die in ihrer Heimat eine gute Lebensperspektive haben, wandern seltener aus. Daher ist der Aufbau von Infrastruktur, wie Straßen, Trinkwasser- und Gesundheitsversorgung, genauso wichtig wie eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Es bedarf Arbeitsperspektiven und insbesondere Ausbildungsangeboten. Der „Marschallplan für Afrika“ von Bundesentwicklungsminister a.D. Gerd Müller ist wegweisend, ebenso der Ausbau von Wirtschaftskooperation und Investitionen europäischer Unternehmen. Die Wirtschaft sollte mit in die Konzepte eingebunden und eine Win-Win-Situation geschaffen werden. Außerdem müssen koordinierte Maßnahmen der EU, wie der Treuhandfonds für Afrika, mit dem konkrete Projekte gefördert werden, ausgebaut und die Kooperation insbesondere mit afrikanischen Ländern, wie bei den Migrationspartnerschaften, verbessert werden.
 Aktuell ist in besonderem Maße auf die sich ankündigenden Lebensmittelengpässe zu reagieren, die sich vor allem aufgrund der russischen Blockaden von Getreideexporten aus der Ukraine abzeichnen (Stand Juli 2022). Entsprechende Hilfsprogramme sind im Rahmen internationaler Kooperation mit ausreichend Mitteln auszustatten und alternative Nahrungs-Lieferketten auszumachen. Nur so kann vor Ort eine Katastrophe und damit die Flucht aus der Heimat vieler Menschen verhindert werden.
 Auch umweltpolitische Maßnahmen sind erforderlich. Die Zahl der Menschen, die aufgrund von Überschwemmungen, Dürre, Rohstoffknappheit oder Umweltverschmutzung ihre Heimat verlieren, steigt kontinuierlich an. Das Bekenntnis zum Klimaschutz ist in Deutschland und Europa überwiegend. Von besonderer Bedeutung ist es, die Wirtschaft „mitzunehmen“. Die Innovationskraft von Unternehmen muss genutzt werden, um bei der CO2-Reduktion voranzukommen. Strikte Regeln lassen sich in manche Regionen der Welt nicht exportieren, innovative, ökologische Technologien, die am Markt bestehen können, dagegen schon.

Stand: Juli 2022

Bildungspolitik

Bildung ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Sie ist mitentscheidend für den beruflichen und persönlichen Werdegang, für Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, eine gute Ausbildung zu erhalten, die ihn befähigt, sich entsprechend seiner persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln. Daher bedarf es eines Schulsystems, das die individuelle und leistungsgerechte Förderung sicherstellt.

Außerdem haben Schulen und andere Bildungseinrichtungen die Aufgabe, Kinder zu verantwortungsbewussten, mündigen Bürgern zu erziehen und ihnen Werte und Demokratieverständnis zu vermitteln. Hierzu zählt auch politische Bildung. Dieser Bereich kommt in den Schulsystemen einiger Länder deutlich zu kurz. Dies muss dringend behoben werden, da wir alle in zunehmenden Maße gefährdet sind, durch falsche Nachrichten manipuliert zu werden, insbesondere über die sogenannten sozialen Netzwerke. In Zeiten wachsender Mobilität sind die Vergleichbarkeit zwischen Bildungsabschlüssen und Bildungseinrichtungen sowie die Sicherung der Durchlässigkeit des Bildungssystems von großer Bedeutung. Daher ist es sinnvoll, für zentrale Fächer bundesweite Bildungsstandards zu entwickeln und hierzu abgestimmte Maßnahmen zwischen Bund und Ländern zu vereinbaren. So entsteht die notwendige Transparenz, die einen Leistungsvergleich zwischen den Bundesländern ermöglicht.

Bildung ist auch ein volkswirtschaftlicher Faktor. Deutschland verfügt über wenige natürliche Ressourcen. Aus diesem Grund sind Bildung, Wissenschaft und Forschung für den Standort Deutschland von zentraler Bedeutung. Der Bildung kommt bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit Deutschlands eine entscheidende Bedeutung zu. Um künftig auf den Weltmärkten bestehen zu können, braucht Deutschland auch weiterhin gut ausgebildete Wissenschaftler und Facharbeiter. Deshalb begrüße ich, dass der Bund und die Bundesländer in ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung die öffentlichen Bildungsausgaben gesteigert haben. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund zukünftig direkt in die Bildungsinfrastruktur investieren kann und damit finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen entlastet.

Die finanzielle Unterstützung von Studierenden und Schülern durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trägt der Bund seit 2015 alleine. Nach 16 Jahren Unionsführung, in denen sich der gesamte Haushalt für Bildung und Forschung auf fast 22 Milliarden Euro erhöht hat, plant das FDP-geführte Bildungsministerium der Ampel-Koalition mit einem geringeren Budget von rund 20,4 Milliarden Euro im Haushalt 2022. Auch zukünftig sollten Bildung und Forschung aber einen Aufwuchs erhalten. Die Ampel-Koalition hat hier einen falschen Weg eingeschlagen.

Stand: Juli 2022

Energiepolitik

Die Energiewende ist und bleibt eines der zentralen Vorhaben der Bundespolitik für die kommenden Jahrzehnte. Jedoch muss deutsche Klimaschutzpolitik Realitäten berücksichtigen und nicht auf Wunschdenken beruhen. Während die Bundesrepublik ihre durch Menschen verursachten CO²-Emissionen von 1990 bis 2021 um über 40 Prozent gesenkt hat, sind die Werte der großen Emittenten deutlich angestiegen. Allein die Emissionen Chinas sind im gleichen Zeitraum um über 300 Prozent gestiegen. Diese globale Perspektive soll aufzeigen, dass Deutschland keine „Klimapolitik unter einer nationalen Glocke“ betreiben darf. Schließlich liegt der Anteil Deutschlands am weltweiten CO² Ausstoß bei gerade einmal zwei Prozent. Vor diesem Hintergrund muss es uns gelingen die fossilen Energien aufgrund marktgerechter Preise mit einer Weiterentwicklung alternativer Technologien zu verdrängen. Als Innovationsland sollte die Bundesrepublik technologieoffen in Forschung und Wissenschaft investieren, um Technologien in den Markt einführen und exportieren zu können, die diesem Ziel dienlich sind. In diesem Bereich herrscht dringender Verbesserungsbedarf.

Das Thema der Energieversorgung auf dem Weg der Bundesrepublik hin zur Klimaneutralität hat durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine besonders an Bedeutung gewonnen. Die geringe Diversifizierung des Energiemixes Deutschlands, insbesondere die starke Abhängigkeit von russischem Gas, hat das Ziel der Unabhängigkeit von Lieferungen aus Russland dringend erforderlich gemacht. Da Gas als Brückentechnologie jedoch zentraler Bestandteil deutscher Energiepolitik bleiben wird, müssen andere Gaslieferanten für die Bundesrepublik gewonnen werden. Dafür ist es wichtig, dass die drei Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Stade schneller als bisher gebaut werden.  Auch weitere Terminal-Standorte, sowie das Leasen schwimmender LNG-Terminals zur zeitlichen Überbrückung, sind erforderlich. Aufgrund einer potentiellen Gas-Krise ist es ebenso erforderlich eine Debatte über längere Laufzeiten der verbleibenden deutschen Atomkraftwerke zu führen. Die geplante Abschaltung der letzten drei in Deutschland verbliebenen Atomkraftwerke zum 31. Dezember 2022 würde die Energieversorgung von Industrie und Bevölkerung zusätzlich belasten. Die verbliebenen Atom-Anlagen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern decken im Jahr 2022 immer noch rund fünf Prozent der deutschen Stromproduktion ab. Gutachten des TÜV Süd aus dem April dieses Jahres stellen zudem fest, dass beispielsweise ein Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Isar 2 in Bayern über das Jahresende hinaus möglich wäre. Für das Kernkraftwerk sei zudem eine Nachbestellung von Brennelementen binnen zwölf Monaten realisierbar.

In Anbetracht der Ausnahmensituation ist es wichtig, dass Alternativen für die Energieversorgung der deutschen Bevölkerung und Industrie gefunden werden. Dabei muss die Ampel-Koalition ohne ideologische Scheuklappen agieren. Das zeitlich begrenzte Reaktivieren von Kohlekraftwerken, deren Betrieb eigentlich auslaufen sollte, ist richtig. Finanzielle Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft müssen, wie etwa durch die Senkung der Stromsteuer bei nichtgewerblicher und gewerblicher Nutzung, eingedämmt werden. Deutschland kann in  der „Energiewende“ nur dann ein Vorbild für andere sein, wenn  sie ohne Wohlstandsverlust gelingt und die eigene Industrie weiterhin am Weltmarkt bestehen kann. Es muss gewährleistet werden, dass Energie für Bürger und Unternehmen weiterhin bezahlbar bleibt. Andernfalls wären Energiearmut und Arbeitsplatzverluste die Folge. Gleichzeitig sind Bürger und Unternehmen auf eine zuverlässige Energieversorgung angewiesen. Energie muss jederzeit verfügbar sein.
Für den Umbau unserer Energieversorgung haben Unions-geführte Bundesregierungen in den vergangenen Legislaturperioden bereits Eckpfeiler gesetzt: Der Anteil  Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 60 Prozent im Jahr 2050 steigen. Der Anteil im deutschen Strommix lag im Jahr 2021 bereits bei 41 Prozent. Im Jahr 2021 wurden zudem 19,7 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt. 2020 hat Deutschland mit einem Anteil von 19,3 Prozent sein unter der EU Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (2009/28/EC) festgelegtes Ziel von 18 Prozent übertroffen.

Stand: Juli 2022

Europapolitik

Die Europäische Union (EU) ist ein großes Friedensprojekt und versteht sich selbst als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die politische Lage in Europa und der Welt verändert. Die EU und die EU-Mitgliedstaaten verurteilen diesen Angriffskrieg auf das Schärfste. Es wurden einschneidende Sanktionen gegen Russland beschlossen. Die EU unterstützt die Ukraine politisch und durch weitreichende finanzielle Hilfen, finanziert Ausrüstung, Waffen, Maßnahmen zum Wiederaufbau, nimmt ukrainische Kriegsflüchtlinge auf und gewährt vorübergehende Zollfreiheit für ukrainische Produkte bei Einfuhr in die EU.

Durch die Anerkennung der Ukraine und der Republik Moldau als EU-Beitrittskandidaten erhalten die Staaten eine verlässliche EU-Perspektive. Für die Aufnahme selbst werden die beiden Länder aber die vorgegebenen rechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien erfüllen müssen. Bei ihrer Annäherung an die EU in den vergangenen Jahren wurden positive Fortschritte erreicht. Es werden aber weitere große Anstrengungen erforderlich sein.

Die Europäische Union soll Garant sein für einen Zuwachs an politischer Stabilität, wirtschaftlichen Wohlstand und eine deutliche Vereinfachung des Alltags, beispielsweise durch die Abschaffung von Binnengrenzkontrollen oder die EU-weite Freizügigkeit von Unionsbürgern. Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, diese Vorteile deutlich zu machen und nicht zuzulassen, dass Populisten die Errungenschaften klein reden. Es ist unsere Aufgabe als Deutsche und Europäer, uns für die EU einzusetzen und sie gleichzeitig kritisch zu hinterfragen. Der Status Quo muss fortlaufend überprüft, Fehlentwicklungen korrigiert, Lösungen vorgebracht und notwendige Reformen umgesetzt werden.

Wichtig ist eine Europäische Union mit mehr Bürgernähe, Transparenz und weniger Bürokratie. Deshalb ist es sinnvoll, dass mit der „Konferenz zur Zukunft Europas“ EU-weit ein breiter gesellschaftlicher Diskurs angestoßen und Vorschläge für Reformen erarbeitet wurden. Ziel ist eine handlungsfähigere, demokratischere und transparentere EU.

Die COVID-19-Pandemie hat die schwerste Wirtschaftskrise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Mit dem sogenannten „EU-Aufbaufonds“ wird die EU-Kommission in die Lage versetzt, Anleihen an den Kapitalmärkten zu begeben. Damit sollen Darlehen und Zuschüsse finanziert werden, die es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, im eigenen Land gegen die Folgen der Pandemie vorzugehen. Der Wiederaufbaufonds muss aber eine einmalige, befristete Ausnahme bleiben. Linke Kräfte versuchen, ein derartiges Instrument dauerhaft zu installieren und damit die Grundlage für eine Schuldenunion zu schaffen.

Der gemeinsame EURO ist eine große Herausforderung. Der Wegfall von Wechselkursrisiken schafft Planungssicherheit für langfristige Investitionen. Eine Folge der gemeinsamen Geldpolitik ist aber auch die übermäßige Verschuldung einzelner EURO-Staaten. Es kam zu einer Staatsschuldenkrise, die nachhaltig nur durch Schuldenabbau, Strukturreformen und Haushaltsdisziplin überwunden werden kann. Diese Prinzipien sind heute generell, dauerhaft und sanktionsbewährt im Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie dem Fiskalvertrag festgeschrieben. Die Anwendung der Regeln wurde pandemiebedingt vorübergehend ausgesetzt, um den Staaten finanzielle Spielräume zu verschaffen. Dies muss vorübergehend bleiben. Wir brauchen die Fiskalregeln dringend, um Fehlanreize und -entwicklungen zu vermeiden. Auch hier müssen wir linken Kräften entgegenwirken, die den Stabilitätspakt aufweichen wollen.

Die EU ist am stärksten, wenn sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentriert. Mehr EU dort, wo es Sinn macht, wo ein Mehrwert durch Zusammenarbeit entsteht. Dann muss schnell, koordiniert und entschlossen gehandelt werden: bei der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Terrorismusabwehr, beim Bevölkerungsschutz, beim Schutz der EU-Außengrenzen, bei der Energieversorgung, beim Klimaschutz. Nicht aber zum Beispiel bei der Sozialpolitik. Diese ist in erster Linie Sache der Nationalstaaten.

In der EU gelten die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Subsidiarität. Das bedeutet, dass die EU nur tätig werden darf, wenn und soweit dies in den EU-Verträgen vorgesehen ist. Das Subsidiaritätsprinzip regelt, dass die EU in Bereichen, in denen sie sich die Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten teilt, nur tätig werden darf, soweit die Ziele nicht auf nationaler oder lokaler Ebene besser erreicht werden können. Diese Prinzipien sind zwingend einzuhalten.

Der innere Zusammenhalt in der EU ist oft massiven Spannungen ausgesetzt, weil sich die Interessen der EU-Mitgliedstaaten bzw. einzelner Staatengruppen in Grundsatzfragen deutlich unterscheiden, so beispielsweise bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit, in der Flüchtlings- oder Finanzpolitik. Deshalb ist es richtig, die verstärkte Zusammenarbeit zwischen einzelnen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Verträge zuzulassen und auszuweiten. Gleichzeitig sollte der EU-Beitritt weiterer Staaten kritisch hinterfragt und sorgsam abgewogen sein. Ein Beitritt kann nur Ergebnis eines Prozesses sein, an dessen Ende der Aufnahmestaat alle Aufnahmebedingungen erfüllt.    

Dass die exportstarke deutsche Wirtschaft vom EU-Binnenmarkt, einem der größten Wirtschaftsräume der Welt, enorm profitiert, ist bekannt. Laut einer Bertelsmann-Studie wirkt sich der Binnenmarkt aber auch positiv auf das private Einkommen jedes einzelnen aus. So beträgt der durchschnittliche jährliche Einkommenszuwachs in Deutschland 1.046 Euro pro Person. Der gemeinsame Markt gewährleistet Arbeitnehmerfreizügigkeit, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsfreiheit, zollfreien Handel, das Verbot mengenmäßiger Beschränkungen und anderer Handelshemmnisse, einheitliche Produktstandards und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.

Bei der Inneren Sicherheit profitiert Deutschland von der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Justizbehörden, durch den Austausch von Informationen, Daten, Ressourcen und Fachwissen. Dabei muss auf die sich wandelnden Sicherheitsherausforderungen reagiert und die Möglichkeiten technologischer Entwicklungen genutzt werden, um grenzüberschreitend Kriminalität und Terrorismus entschlossen entgegenzutreten. In der Praxis ist aber die uneinheitliche Umsetzung von EU-Recht durch die EU-Mitgliedstaaten oft ein großes Problem.

Die veränderte weltpolitische Lage und die COVID-19-Pandemie zeigen, wie wichtig die Einigkeit und Souveränität der EU sind: in der Außen- und Sicherheitspolitik, in strategischen Fragen, in der Energiepolitik, beim Bevölkerungsschutz, in der Gesundheitsvorsorge, beim Schutz der EU-Außengrenzen und gegen irreguläre Migration.
Die EU hat viele Vorteile, aber auch Fehler und Schwächen. Jenseits alltagspolitischer Versäumnisse sollte uns stets bewusst sein, dass die EU Teil der Lösung ist.


Stand: Juli 2022

Gesundheitspolitik

Deutschland hat ungeachtet der vielen Herausforderungen eines der besten Gesundheitswesen der Welt. Oberstes Ziel der Gesundheitspolitik muss es sein, dass jedermann – ungeachtet seines Einkommens oder sonstigen Faktoren – Zugang zu wirksamer medizinischer oder pflegerischer Versorgung erhält. Das System hat sich trotz bestehender Mängel und Fehlentscheidungen bewährt.

Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat wie unter einem Brennglas aufgezeigt, dass gesundheitspolitische Herausforderungen in einer globalisierten Welt auch unser international geschätztes Gesundheitssystem an seine Grenzen bringen können. Die hohe Auslastung der Kapazitäten an Intensiv-Betten, ein Mangel an medizinischem Fachpersonal sowie eine zeitweilige Überforderung der Gesundheitsämter waren drei zentrale Erfahrungen in der Corona-Pandemie, in denen das deutsche Gesundheitswesen dringenden Verbesserungsbedarf aufgewiesen hat. In vielen Teilen des Landes waren die Gesundheitsämter trotz personeller Unterstützung, wie etwa durch die Bundeswehr, nicht mehr in der Lage die Kontakte von Covid-Infizierten nachzuverfolgen um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), deren Agieren in der Pandemie einen Reformbedarf der Organisation offengelegt hat, wird in der globalen Pandemiebekämpfung der Zukunft eine zentrale Rolle im internationalen Gesundheitskrisenmanagement spielen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesrepublik im Jahr 2021, unter Führung der Union,  der Forderung nach einem internationalen Pandemieabkommen angeschlossen. Die WHO soll dafür in ihrer Rolle als weltweite Koordinierungsorganisation globale Gesundheitskrisen verhindern und zwischenstaatliche Zusammenarbeit fördern können. Nur so kann es gelingen, dass in einem Zweiklang aus nationalen Gesundheitssystemen und überstaatlichem Gesundheitsschutz zukünftigen Pandemien besser begegnet werden kann.
Einer der weltweit bedeutendsten Impfstoffe gegen Covid-19 stammt aus Deutschland. Die Eheleute Prof. Uğur Şahin und Dr. Ölem Türeci haben als Firmenchefs von Biontech einen Impfstoff in weniger als einem Jahr nach Pandemiebeginn entwickelt und ihn weltweit verfügbar gemacht. Erfolgsgeschichten wie diese bringen die deutsche Gesundheitswirtschaft entscheidend weiter. Die Attraktivität des Standortes Deutschland muss für erfolgreiche medizinische Innovationen weiter verbessert werden.

Herausforderungen für das deutsche Gesundheitssystem

Unsere Krankenhäuser und Rehakliniken haben in der Corona-Pandemie und auch zuvor wesentlich dazu beigetragen, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auf einem hohen Niveau sichergestellt wurde. Mit dem Auslaufen der unterstützenden Corona-Sonderzahlungen im Juni 2022, sowie den aufkommenden Mehrkosten durch die Inflation und einer angespannten Energieversorgungslage, kommen neue Belastungen auf die Bereiche des Gesundheitswesens zu. Dafür wird das System aus gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen, der gesetzliche Rentenversicherung, der Pflegeversicherung, den Arbeitgebern und dem Bunde aufkommen müssen. Um die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems weiter garantieren zu können ist es von zentraler Bedeutung die Hinzugewinnung und Reaktivierung von Fachkräften im Gesundheitsbereich voranzutreiben. Dafür müssen ihr Arbeitsalltag, ihre Bezahlung und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Die unionsgeführte Bundesregierung der vergangenen Legislaturperiode hat dafür bereits eine Regelung der Personaluntergrenze für die Pflege von Patienten sowie das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) auf den Weg gebracht.

Gleichzeitig ist es wichtig die Möglichkeiten der Digitalisierung vermehrt und effizienter in die verschiedenen Bereiche des deutschen Gesundheitswesens einzuführen. Die Digitalisierung von Patienteninformationen würde die Behandlungsabläufe der Ärzte optimieren, weil dadurch wichtige Daten direkt abgerufen werden könnten und so bspw. Doppelbehandlungen vermieden werden. Eine möglichst breite digitale Vernetzung der Gesundheitsakteure aus Forschung bis in den Versorgungsalltag kann bei der Erforschung seltener Erkrankungen, der Durchführung klinischer Studien oder der Bestimmung passender Therapieoptionen neue Möglichkeiten eröffnen. Sektorübergreifende Zusammenarbeit, wie etwa durch die Öffnung medizinischer Versorgungszentren als übergreifende Behandlungszentren, kann beispielsweise die Versorgung der Patienten verbessern. Ähnlich verhält es sich mit dem Beispiel der digitalen Videosprechstunde mit dem eigenen Hausarzt, welche den Patienten die ggf. umständliche Anreise vermeiden lässt. Möglichkeiten dieser Art hat die unionsgeführte Bundesregierung der letzten Legislaturperiode mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, auch Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) genannt, auf den Weg gebracht. Die Entlastung der Ärzte und weiterer Akteure im Gesundheitssektor muss beim Patienten ankommen, wie etwa durch das Rezept per App oder dem Anspruch jedes GKV-Versicherten auf eine elektronische Patientenakte. Ebenso ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Regierungszeit der Union, die ab dem 01. Januar 2023 möglich sein wird, ein Beispiel für die Vorteile der Digitalisierung. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich eindrücklich gezeigt, wie sinnvoll und notwendig eine digital vernetzte medizinische Versorgung sein kann.
Für unsere zunehmend älter werdende Bevölkerung muss sichergestellt werden, dass flächendeckend genügend Pflegedienste und Einrichtungen vorhanden sind und das Patientenwohl durch einen Mangel an Fachkräften nicht gefährdet wird. Der Herausforderung des Demographischen Wandels wird auch mit Anwerbeprogrammen von Fachkräften aus dem europäischen Ausland begegnet werden müssen, um den Fachkräftemangel im Bereich der Kranken- und Alterspflege auffangen zu können. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im „ländlichen Raum“, gerade auch im Kreis Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis, bleibt eine bedeutende Herausforderung. Arztsitze müssen bedarfsgerecht vergeben werden. Neben einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung ist es auch wichtig, eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort sicherzustellen. Der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, hat mit der gesetzlichen Landarztquote den richtigen Weg für den „ländlichen Raum“ im Jahr 2017 eingeschlagen. Das unterstütze ich ausdrücklich. Dieses Vorhaben vergibt Studienplätze der Humanmedizin an junge Menschen, die sich den Berufswunsch des Hausarztes oder Hausärztin auch auf dem Land in Nordrhein-Westfalen vorstellen können.
Besonders wichtig ist die Verbesserung der Prävention. Einseitig wird nach wie vor der Schwerpunkt auf die Behandlung von Krankheiten gelegt, anstatt durch Aufklärung und geeignete Maßnahmen wie Breitensportförderung oder Förderung gesunder Lebensführung die Entstehung von Krankheiten zu vermeiden.

Stand: Juli 2022

Haushalt und Finanzen

Die erkennbar negative Entwicklung der Staatsfinanzen war für mich 2009 ein wichtiger Grund, mich um ein Bundestagsmandat zu bewerben.

Solide Staatsfinanzen sind ein Markenkern bürgerlicher Politik. Sie sind Voraussetzung für Währungsstabilität, Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze. Die Gesamt-verschuldung der öffentlichen Haushalte liegt bei rund 2,3 Billionen Euro (Stand: 1. Quartal 2022). Dies führt zu Zinslasten von rund 21 Milliarden Euro pro Jahr (Stand: Ende 2021), dies bei der aktuellen Niedrigzinsphase. Bei einer Hochzinsphase könnte die Belastung bei dem derzeitigen Schuldenstand unter Umständen bei bis zu 150 Milliarden Euro jährlich liegen. Diese Mittel stehen nicht für Investitionen und gestalterische Maßnahmen zur Verfügung. Außerdem sind Schuld- und Zinslasten eine „Hypothek“ für künftige Generationen.

Als größte Volkswirtschaft in der EU sollte Deutschland seine Verantwortung ernst nehmen und bei Haushaltsdisziplin und Schuldenabbau vorangehen sowie der Rückführung von Krediten ersten Rang einräumen.

Ich unterstütze eine Politik, die auf die „Gesundung“ der Staatsfinanzen setzt. CDU und CSU haben gegen Widerstände aus der SPD eine wirksame „Schuldenbremse“ im Grundgesetz verankert. Diese schreibt eine maximale Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor, sie müssen ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Der Bund erfüllte diese Vorgabe in den Jahren 2012 bis 2019. Mit dem Bundeshaushalt 2014 wurde nach über 40 Jahren der erste strukturell ausgeglichene Haushalt vorgelegt und die „Schwarze Null“ erreicht. Dies wurde in den Folgejahren wiederholt. Für die Bundesländer gilt die Schuldenbremse seit 2020.

Mit Beginn der Coronapandemie wurde 2020 vorübergehend eine höhere Neuverschuldung unvermeidbar. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen stellte der Deutsche Bundestag im Frühjahr 2020 das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation fest, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes ermächtigt dies zur Aussetzung der Schuldenbremse. Gleichzeitig wurde ein Tilgungsplan beschlossen - ab dem Jahr 2023, über 20 Jahre - sowie zwei Nachtragshaushalte für 2020.

Die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation erfolgte auch für die Jahre 2021 und 2022. Für das Haushaltsjahr 2022 geschah dies zusätzlich vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022. Der Beschluss des Deutschen Bundestages kam mit den Stimmen der Ampel-Koalition zustande,
gegen die Stimmen der Union. Ein geänderter Tilgungsplan sieht für die Jahre 2020-2022 eine spätere und längere Kredittilgung vor - ab dem Jahr 2028, über 30 Jahre. Die geplante Neuverschuldung 2022 liegt mit 138,9 Milliarden Euro deutlich über der regulär zulässigen Kreditaufnahme, nämlich um rund 115,7 Milliarden Euro (Stand: Juni 2022).

Die Ampelparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, die Schuldenbremse ab 2023 wieder einzuhalten. Inwiefern das umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Die Wunschliste linker Kräfte für Mehrausgaben und Maßnahmen zur Umverteilung ist lang.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine (in der Vergangenheit die sogenannte „Kornkammer Europas“) führte unter anderem zu Lieferengpässen, einer Verknappung und deutlichen Verteuerung von Grundnahrungsmitteln und Lebensmitteln allgemein. Hinzu kommen drastische Steigerungen der Energiepreise aufgrund der notwendigen Wirtschaftssanktionen gegen Russland und eines drohenden russischen Gaslieferstopps. Die steigenden Preise und Lebenshaltungskosten haben Höchststände bei der Inflation in Deutschland und Europa zur Folge. Die Europäische Zentralbank (EZB), zuständig für die Wahrung der Preisstabilität in der EURO-Zone, strebt als Ziel eine Inflation von 2 Prozent an. Sie erhöhte im Juli 2022 erstmals seit 11 Jahren wieder den Leitzins und leitete damit eine Zinswende ein. Das ist richtig, um zu verhindern, dass sich eine hohe Inflation festsetzt und eine Lohn-Preis-Spirale mit weiteren Preissteigerungen in Gang gesetzt wird.

Die Zinserhöhung durch die EZB führt auch zur Verteuerung der Kredite verschuldeter Staaten. Insbesondere hochverschuldete EURO-Staaten kommen so wirtschaftlich unter Druck. Haushaltsdisziplin und Schuldenabbau durch die öffentliche Hand sind unausweichlich. Langfristiges Ziel einer verantwortungsvollen Haushalts- und Finanzpolitik muss es sein, dass der Staat dauerhaft mit dem auskommt, was er erwirtschaftet. Deshalb steht die Aufgabenkritik an erster Stelle.

Für den Schuldenabbau in Deutschland ist das Maastricht-Kriterium ausschlaggebend. Es bestimmt als Maximalwert für das Verhältnis der Schulden der öffentlichen Haushalte zur Wirtschaftskraft 60 Prozent. Der Wert lag 2012 bei über 80 Prozent. Bis 2019 wurde er kontinuierlich auf unter 60 Prozent, nämlich 58,9 Prozent, gesenkt. Infolge der Pandemie stieg er mittlerweile auf rund 68 Prozent an (Stand: 1. Quartal 2022).


Stand: Juli 2022

Innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz

Zur Kernaufgabe des Staates gehört es, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren durch Katastrophen oder Kriege sowie Kriminalität und Terrorismus zu schützen. Dafür benötigen der Staat und seine Sicherheitsbehörden Handlungsbefugnisse. Diese müssen in Einklang mit den Grundrechten gebracht werden. Das ist ein Balanceakt. In einer immer digitaler werdenden Welt betrifft das den Datenschutz genauso wie die Möglichkeit, besonders gefährliche Personen vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen.

Sicherheit und Freiheit bedingen einander. Ohne Sicherheit kann es keine Freiheit geben. Menschen können sich nur in einem sicheren Umfeld entfalten.

Die innere Sicherheit unseres Landes ist heute mehr denn je unzähligen Gefahren ausgesetzt:

  • Terror (insb. islamistischer Terrorismus)
  • Organisierte Kriminalität
  • Politisch motivierte Straftaten von Rechtsextremisten und Linksextremisten
  • Dazu kommt die stetig wachsende Bedrohungslage durch Cyberkriminalität: Cyber-Attacken auf Wirtschaft, Staat und Infrastruktur (z.B. Krankenhäuser, Energieanlagen etc.) und Cyber-Spionage.

Der Bevölkerungsschutz setzt sich zusammen aus dem Katastrophenschutz, für den die Länder verantwortlich sind, und dem Zivilschutz (im Kriegsfalle), für den der Bund verantwortlich ist. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bin ich der zuständige Berichterstatter im Innenausschuss. Insbesondere die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch die Corona-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands haben den Bevölkerungsschutz in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Wesentliche Verbesserungen sind notwendig.

Die verheerende Flutkatastrophe von Juli 2021 war eine Zäsur, mit vielen Todesopfern und ungeheurer Zerstörung. Auch weite Teile meiner Heimatregion sind betroffen.

Die Flutkatastrophe hat zweierlei deutlich gemacht. Zum einen die enorme Tatkraft der vielen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Helferinnen und Helfer. Sie haben unmenschliches geleistet. Dazu zählen das THW, die Bundeswehr, die Feuerwehren, die Polizeien, die Hilfsorganisationen, aber auch Tausende von Spontanhelfern. Landwirte, Handwerker und Unternehmer haben massive Hilfe geleistet.

Zum anderen hat die Flutkatastrophe aber wie ein Brennglas Mängel im Katastrophenschutz deutlich gemacht. Das betrifft unterschiedliche Bereiche, die unzureichend funktioniert haben. Einige Beispiele: Vorliegende Daten zu Niederschlagsmengen wurden nicht in allen Fällen zeitnah an die zuständigen Behörden weitergeleitet und nur bedingt für die jeweiligen regionalen Bereiche ausgewertet. Die Warnung der Bevölkerung hat nur eingeschränkt funktioniert. In weiten Teilen der Bevölkerung fehlt heute noch das Wissen über das richtige Verhalten in einer Katastrophe. Der Einsatz und die Verteilung der Einsatzkräfte liefen nicht reibungslos. Die Kommunikationswege waren zu lange unterbrochen. Ein umfassendes Lagebild konnte erst spät oder teilweise gar nicht erstellt werden, was wiederum den zielgerichteten Einsatz der Einsatzkräfte erschwert hat.

Das System muss dringend verbessert werden. Es ist sicherzustellen, dass die Auswertung relevanter Daten wie Wetterdaten und deren umgehende Weiterleitung an die zuständigen Behörden reibungslos funktioniert. Die Bevölkerung muss rechtzeitig, flächendeckend und auf allen Kanälen gewarnt werden (Warnmix). Dafür muss auch die Sireneninfrastruktur ausgebaut werden. Das Sirenenausbauprogramm des Bundes von März 2021 war ein wichtiger erster Schritt. Es sollte fortgeführt und mit Mitteln der Länder ergänzt werden. Cell Broadcasting wurde im September 2021 rechtlich der Weg bereitet. Dessen technische Einführung ist möglichst schnell umzusetzen. Die Warnung muss mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden sein. Die Planung für Warnabläufe muss fester Bestandteil der Katastrophenschutzpläne der Kreise werden. Die Bevölkerung muss wissen, wie sie sich nach einer Warnung zu verhalten hat und wie sie sich auf eine Katastrophe vorbereiten kann. Das funktioniert nur über Information und Schulungen. Die Einbindung der Spontanhelfer und das Management der Warteräume (wie das am Nürburgring im Juli/ August 2021) muss dringend verbessert werden.

Von herausgehobener Bedeutung ist die optimale Besetzung und Arbeitsweise der Krisenstäbe. Diese müssen schnell zusammenkommen und dazu befähigt sein, sofort mit der Arbeit zu beginnen. Dafür müssen das Krisenmanagement, dessen Abläufe und Kommunikationswege intensiv ausgebildet und geübt werden. Wenn notwendig, müssen die jetzt schon vorgesehenen Verpflichtungen hierzu gesetzlich verschärft werden. Landräte und Bürgermeister sollten als oberste Krisenmanager regelmäßig Schulungsangebote wie die der Akademie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nutzen. Im März 2021 wurde beschlossen, dessen Angebote weiter auszubauen. Das muss fortgeführt werden. 

Im März 2021 wurden erste Schritte in die Wege geleitet, um das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) mit neuen Kompetenzen und Möglichkeiten im Katastrophenschutz auszustatten. Beispielsweise wurde das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) auf den Weg gebracht. Das GeKoB wird einen Beitrag dazu leisten, die Kooperation zwischen Bund und Ländern zu verbessern und als Plattform für die Erstellung eines bundesweiten Lagebildes dienen. Das GeKoB muss in Kooperation mit den relevanten Akteuren die zentrale Anlaufstelle für den Bevölkerungsschutz werden.

Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen. Kompetenzgerangel ist fehl am Platz.

Diverse Analysen und Vorschläge liegen vor, wie die umfassende Ausarbeitung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen von Februar 2022. Vorschläge daraus finden sich im schwarz-grünen Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen wieder. Von besonderer Bedeutung ist jetzt die Umsetzung der Maßnahmen. Es darf nicht zur Katastrophen-Demenz kommen. Durch sie verblasst bei allen Beteiligten nach und nach die Erinnerung und der akute Handlungsbedarf gerät aus dem Blick. Das ist zu verhindern.

Innere Sicherheit

Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Die Kriminalität in Deutschland befindet auf dem niedrigsten Stand seit 1993 (Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2021). Seit 2017 ist die Zahl der Straftaten zum fünften Mal in Folge gesunken, bei gleichzeitigem Höchststand der aufgeklärten Straftaten. Dies haben wir unseren Sicherheitsbehörden, den Polizeibehörden von Bund und Ländern, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) sowie den Nachrichtendiensten zu verdanken. Deren Mitarbeiter sind rund um die Uhr im Einsatz. Sie leisten hervorragende Arbeit bei der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten.

Im Bereich der Inneren Sicherheit wurde in Deutschland auf Bundesebene in den letzten Jahren viel bewegt. Insbesondere wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
• Kampf gegen den internationalen Terrorismus: Verbesserung der Informationsgewinnung und des Informationsaustausches zwischen Bund und Ländern, Verlängerung der Terrorismusbekämpfungsgesetze; Verschärfung der Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung sowie Einführung der Strafbarkeit der Ausreise zu Terrorzwecken für „foreign fighter“; Ausbau der Videoüberwachung an Bahnhöfen; Verbot islamistischer Vereinigungen; Europäische Agenda zum Kampf gegen Terrorismus aufgelegt: Sicherheitsbehörden enger vernetzt; Europol gestärkt.
• Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Terrorkämpfern: Auf Drängen der Union verlieren seit 2019 Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie für Terrororganisationen im Ausland kämpfen. Ich spreche mich dafür aus, noch wesentlich weiter zu gehen. Doppelstaatige Terrortäter (Inlandsanschläge) und Terrorvorbereiter sollten ebenso ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
• Reformen und zusätzliches Personal in Sicherheitsbehörden: u.a. 12.900 neue Stellen für Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesverfassungsschutz und für Cybersicherheitsbehörde BSI; grundlegende Reform der polizeilichen IT-Systeme („Polizei 2020“); Einrichtung der Beweis- und Festnahmeeinheit Plus (BFE+) bei der Bundespolizei mit 250 Polizisten;
• Härtere Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornographie wurden beschlossen, Kindesmissbrauch wird als Verbrechen eingestuft, die Befugnisse der Ermittlungsbehörden wurden erweitert. Gegen diese barbarischen Verbrechen ist weiterhin mit aller Macht anzukämpfen.
• Gesetzespaket gegen Hasskriminalität im Internet: Verfolgung von Hassparolen im Netz durch das Bundeskriminalamt; Soziale Netzwerke werden stärker in die Pflicht genommen (Meldepflicht); Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitiker werden schärfer bestraft.
• Rückführung von Gefährdern und schweren Straftätern: 155 Gefährder wurden von 2018 bis 2021 zurückgeführt; die rechtlichen Hürden für die Ausweisung straffälliger Ausländer wurden deutlich gesenkt; erleichterte Abschiebehaft für ausreisepflichtige Ausländer, von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht; Überwachungsmöglichkeit bis zur Abschiebung mittels elektronischer Fußfessel; Identitätsfeststellung durch Auslesen von Handydaten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
• Bekämpfung der organisierten Kriminalität: über 50 % weniger Wohnungseinbrüche seit 2016. Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe für Wohnungseinbruchsdiebstahl auf ein Jahr; 42,8 Millionen Euro KfW-Förderung gegen Wohnungseinbruchdiebstahl; erleichterte Verfolgbarkeit der Straftaten durch Verkehrsdatenabfrage einschließlich des Zugriffs auf Verbindungs- und Funkzellendaten; Erleichterung der Vermögensabschöpfung, Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung  bei der Verfolgung schwerer Straftaten oder der Abwehr von Gefahren, wie dem Terrorismus.
• Bekämpfung von Extremismus: Beim Kampf gegen Rechtsextremismus mehr als 1 Milliarde Euro für Prävention und Forschung; 89 konkrete Maßnahmen erarbeitet. Vier rechtsextremistische Vereine verboten. Nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus; Verbot diverser islamistischer Vereinigungen.
• Schutz von Polizeibeamten und Einsatzkräften: flächendeckender Einsatz von Körperkameras für Bundespolizeibeamten (Bodycams); Erhöhung des Strafrahmens für Angriffe auf Polizeibeamten, Feuerwehrleute und Retter, auch bei einfachen Diensthandlungen (Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren);                                                                      •Cybersicherheit: u.a. Einrichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Deutschlands zentrale Cybersicherheitsbehörde: verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen. Verabschiedung von zwei IT-Sicherheitsgesetzen u.a. mit Mindestsicherheitsstandards und Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen (z.B. Strom- oder Wasserversorger; Unternehmen mit besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung); Cyber-Sicherheitsstrategie 2016, aktuell Fortschreibungsprozess zur Cyber-Sicherheitsstrategie 2021; Einrichtung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS); Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Darknet.

Stand: Juli 2022

Sozialpolitik

Eine vernünftige Sozialpolitik muss sich an zwei Grundsätzen orientieren: Solidarität und Subsidiarität. Das Solidaritätsprinzip gebietet, dass die Gemeinschaft denjenigen helfen muss, die nicht im Stande sind, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Ein Verlust des Arbeitsplatzes, eine schwere Krankheit oder andere widrige Umstände können jeden treffen und dürfen nicht zum Existenzverlust führen.

Eine soziale Ordnung, die einzig und allein auf dem Solidaritätsprinzip beruht, führt jedoch in einen unfinanzierbaren Wohlfahrts- und Versorgungsstaat. Die Solidarität muss daher mit dem Prinzip der Eigenverantwortung in Einklang gebracht werden. Alles, was der einzelne Mensch aus eigener Initiative zu leisten vermag, sollte nicht der Gesellschaft als Aufgabe zugewiesen werden.

Beide Prinzipien gehören zusammen. Starke und Schwache dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beide müssen ihren Beitrag zum Funktionieren unseres Gemeinwesens leisten. Die Schwachen müssen dazu befähigt werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Dementsprechend befürworte ich das Prinzip des „Förderns und Forderns“ in der Arbeitsmarktpolitik. Arbeitslose haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Allgemeinheit, wenn sie nachweisen, dass sie sich ernsthaft um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Sie müssen dabei unterstützt werden, möglichst schnell wieder eine Beschäftigung zu finden. Gleichzeitig müssen wir Leistung fördern, um sozialen Ausgleich überhaupt möglich zu machen. Das Steuerrecht sollte einfacher, transparenter und gerechter gestaltet werden.

Verteidigung

Mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 ist die Aufgabe der Bündnis- und Landesverteidigung für die Bundeswehr erneut in den Vordergrund gerückt. Um für diesen Auftrag befähigt und ausgerüstet zu sein, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr im Juni 2022 zugstimmt.

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine verdeutlicht in besonderem Maße, das neben den neuen hybriden Gefahren konventionelle Bedrohungen unserer Sicherheit durch unsere direkte Nachbarschaft nicht der Vergangenheit angehören, sondern bittere Realität geworden sind. Vor diesem Hintergrund muss die Bundeswehr in einer Situation, in der sich das internationale Umfeld mit neuen Risiken und Bedrohungen stark verändert hat, mehr Verantwortung übernehmen, um ihren internationalen Verpflichtungen in der NATO und in der Europäischen Union nachzukommen. Neben weitreichenden Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation, denen sich Deutschland gemeinsam mit seinen Partnerstaaten angeschlossen hat, sind vor allem Waffenlieferungen an die Ukraine wichtig. Aus Beständen der NVA sowie der Bundeswehr, als auch mit Unterstützung der Rüstungskonzerne in Deutschland, sollten die Bundesregierung und die Bündnispartner die Ukraine dazu in die Lage versetzen, den russischen Vormarsch zu stoppen und die Zivilbevölkerung vor weiteren Kriegsverbrechen zu schützen. Die Wehrfähigkeit der ukrainischen Streitkräfte muss insbesondere in den Bereichen der Artillerie, Luftabwehr und gepanzerten Fahrzeuge gestärkt werden. Die Entwicklung des Krieges in der Ukraine zeigt , dass die russischen Streitkräfte im Bereich der konventionellen Kriegsführung über viel mehr Ressourcen und Kriegsmaterial verfügen. Ziel muss es sein, dass sich der Angriffskrieg Russlands gegen einen souveränen Staat nicht durch Gebiets- und Ressourcengewinne rentieren darf. Würde sich ein solcher Zivilisationsbruch für Russland auszahlen, hätte dies gravierende Folgen für die regelbasierte Weltordnung seit 1945. Die Ampel-Koalition liefert bislang jedoch nicht die Waffen an die Ukraine, zu denen Deutschland fähig wäre.

Auf dem NATO-Gipfel im Juli 2022 haben die Bündnispartner gemeinsam auf die Aggression Russlands reagiert. Die schnelle Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force) soll von 40.000 auf rund 300.000 Mann aufgestockt werden. Deutschland hat sich dazu bereit erklärt, der Response Force eine Division seiner Landstreitkräfte, also 15.000 Soldatinnen und Soldaten, sowie 20 Marineschiffe und 65 Flugzeuge bereitzustellen. Auch die Beteiligung Deutschlands an der NATO-Beistandsinitiative „Enhanced Forward Presence“ im Baltikum, welche seit fünf Jahren andauert, wird mit Blick auf die Situation für Osteuropa weiter an Bedeutung gewinnen. Deshalb ist es wichtig, dass die bereitgestellten Mittel des Sondervermögens und des gestiegenen Haushaltsetats ausschließlich bei der Bundeswehr und Bündnisverteidigung eingesetzt werden. Die Union hat sich maßgeblich und erfolgreich für eine bessere Ausrüstung und Ausstattung unserer Streitkräfte eingebracht. Sie beharrte als größte Oppositionspartei auf dem zugesagten Sondervermögen für die Bundeswehr und der Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO. Die internationalen Missionen zur Friedensbildung werden zukünftig noch an Bedeutung gewinnen.

Die Bundeswehr ist bereits seit Jahren weltweit im Einsatz. Deutschland beteiligt sich u.a. an der UN-Stabilisierungsmission MINUSMA in der Sahelzone in Mali. Die Sahelzone gehört zu den fragilsten und gefährlichsten Konfliktregionen der Welt. Für terroristische Organisationen sind solche Gebiete Nährböden zur Ausbreitung und Intensivierung ihrer Aktivitäten. Gleichzeitig können humanitäre Krisensituationen in dieser Region neue Flüchtlingsbewegungen hervorrufen. Aus diesem Grund muss die Bundeswehr weiterhin zur Bekämpfung des Terrorismus und Stabilisierung betroffener Regionen beitragen und ihre Fähigkeiten für diesen Aufgabenbereich nachhaltig ausbauen. 

Nun gilt es, die Bundeswehr und deren Angehörige auf dem Weg ihrer verbesserten Ausstattung und Befähigung zu begleiten. Wo sich Änderungsbedarf ergibt und Prozesse der Beschaffung optimiert werden müssen,  ist entsprechend nachzusteuern. Die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr muss  weiterhin gesteigert werden, damit auch in Zukunft qualifizierter Nachwuchs gewonnen werden kann. Hierzu hatte der Bundestag unter Unions-Führung nach dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz und dem Bundeswehrreform-Begleitgesetz im Februar 2015 das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehrverabschiedet, das insbesondere bessere Arbeitsbedingungen und Dienstgestaltungen, eine attraktivere Vergütung sowie eine verbesserte soziale Absicherung der Bundeswehrangehörigen vorsieht.  Auch die Vorstöße der ehemaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer für mehr Bundeswehrpersonal im öffentlichen Leben, wie etwa dem erfolgreichen Projekt Bahnfahren in Uniform, tragen zur Akzeptanz und Wertschätzung der Angehörigen der Bundeswehr bei.
Ebenso wichtig wie die Ausstattung und Befähigung der Bundeswehr sowie die Steigerung der Attraktivität des Militärdienstes ist es, schnellstmöglich eine sicherheitspolitische General- bzw. Strategiedebatte im Deutschen Bundestag anzustoßen. Eine solche ist angesichts der oben skizzierten Entwicklungen dringend geboten, um zu verhindern, dass Deutschland in Zukunft strategischen Schocks ausgeliefert ist. Die Strategiedebatte sollte anhand folgender, aufeinander aufbauender fünf Fragen geführt werden: Erstens – Wie definiert Deutschland seine außen- und sicherheitspolitischen Aufgaben?, zweitens – Welche Zielrichtung folgt aus diesen außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands?, drittens – Welche Regionen sind im Fokus?, viertens – Welche zivilen und militärischen Instrumente wollen wir in unserer Planung einsetzen?, und schließlich fünftens – Wie lässt sich eine verstärkte Zusammenarbeit, Bündelung und Teilung der Aufgaben innerhalb des NATO-Bündnisses und innerhalb der gemeinsamen Ausrichtung der EU in der Planung effektiver und besser darstellen?

Die Soldaten und Zivilbediensteten der Bundeswehr haben für ihre Arbeit im In- und Ausland Respekt und Wertschätzung verdient. Insbesondere bei Auslandseinsätzen sind unsere Soldaten erheblichen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Aufgabe der Politik ist es, unsere Soldaten bei der Ableistung ihres Wehrdienstes nach besten Kräften zu unterstützen – dies gilt vor allem in besonderen Belastungssituationen wie Auslandseinsätzen. Im Bereich der Ausrüstung besteht ebenfalls Handlungsbedarf – unsere Soldaten sind im Einsatz auf modernes Gerät und beste Technik angewiesen. Auch hierfür sind im Wehretat fortlaufend entsprechende Mittel des NATO Zwei-Prozent-Ziels bereitzustellen.

Stand: Juli 2022