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Standpunkte
Standpunkte von Detlef Seif
Nach dem Grundgesetz ist der Abgeordnete des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen“. Der Bundestagsabgeordnete ist hierbei nicht nur Teil des Gesetzgebungsorgans „Bundestag“. Vielmehr wird aufgrund seiner herausragenden Position in seiner Heimatregion erwartet, dass sich der Abgeordnete in allen Bereichen Gewinn bringend für seine Region und die Städte und Gemeinden seines Wahlkreises und die Menschen einsetzt. Detlef Seif widmet sich diesen Aufgaben mit voller Kraft. Dabei bestimmen die Leitbilder der Sozialen Marktwirtschaft und Christlichen Soziallehre sein politisches Handeln.
Asyl- und Migrationspolitik
Die Asyl- und Migrationspolitik bildet einen Schwerpunkt meiner Arbeit.
Humanität, Ordnung und Begrenzung sind die Grundpfeiler einer ausbalancierten Asyl- und Migrationspolitik. Menschen, die aufgrund von Verfolgung oder Gefährdung durch bewaffnete Konflikte Schutz benötigen, ist Schutz zu gewähren. Das heißt gleichzeitig auch, dass Personen, die nach geltendem Recht keinen Schutzanspruch haben, Deutschland wieder verlassen müssen. Dadurch wird Deutschland seiner humanitären Verpflichtung gerecht und gleichzeitig nicht überlastet (Sozialsysteme, Kita- und Schulplätze, Gesundheitsversorgung, Wohnraum etc.).
In Deutschland leben derzeit (Stand Juni 2024) rund 3,3 Millionen schutzsuchende Menschen. Darunter sind 1,1 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine. Allerdings sind dabei nur etwa 44.000 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes. Die restlichen über 2 Millionen Menschen teilen sich auf in Kategorien wie Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte. Dazu kommen Menschen, für die ein Abschiebverbot gilt, Menschen, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können, aber auch vollziehbar Ausreisepflichtige.
Allein im Jahr 2024 wurden 229.751 Asylerstanträge in Deutschland gestellt. Auch wenn die Gesamtschutzquote 2024 nur bei 44 Prozent lag, sind dies etwa 100.000 Menschen im Jahr, die Schutz erhalten. Außerdem werden auch die abschlägig beschiedenen Menschen nicht automatisch abgeschoben, sondern verbleiben aufgrund der zahlreichen Kategorien in Deutschland. Diese Überlastung durch die schiere Zahl und die Aufwände, die Kommunen für Unterbringung und Verpflegung leisten müssen, ist nicht mehr verhältnismäßig. Ordnung und Steuerung und damit auch die Menschlichkeit, sind in dieser Situation nicht mehr möglich. Es braucht daher jetzt eine Asylwende, in Deutschland und Europa.
Die unionsgeführte Bundesregierung wird die Kontrolle über die Migration zurückerlangen. Wir wollen einen Stopp der unkontrollierten Migration und eine Begrenzung der humanitären Migration auf ein Maß, das die Möglichkeiten Deutschlands nicht überfordert und zugleich unserer humanitären Verantwortung gerecht wird.
Mittel- bis langfristig brauchen Deutschland und Europa die Drittstaatenlösung. Das bedeutet, dass Menschen gar nicht erst nach Deutschland oder Europa kommen, sondern in einem Staat außerhalb von Europa (Drittstaat) unter Aufsicht des UNHCR einen Asylantrag stellen können. Sollte dieser abgelehnt werden, müssen sie in ihre Heimat zurück. Sollte der Antrag bewilligt werden, erhalten sie in dem Drittstaat Asyl. Ab einem bestimmten Stichtag würde jede Person, die nach Europa kommt, automatisch in diesen Drittstaat verbracht. Der Versuch illegal in die EU zu kommen, das Geschäftsmodell der Schleuser und damit das Sterben im Mittelmeer hätten ein Ende, weil jeder wüsste, dass er nicht nach Europa, sondern immer in einen Drittstaat kommt. Die EU und Deutschland würden den Drittstaat unterstützen und jährlich ein Kontingent an Asylsuchenden aufnehmen, entsprechend unseren Möglichkeiten, aber keine Massenmigration wie derzeit erlauben.
Deutschland wird in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen. Es werden alle rechtsstaatlichen Maßnahmen ergriffen, um die irreguläre Migration zu reduzieren. Die Grenzkontrollen zu allen deutschen Grenzen sind fortzusetzen bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz und der Erfüllung der bestehenden Dublin- und GEAS-Regelungen durch die Europäische Gemeinschaft. Deshalb werden wir die europäische Grenzschutzagentur Frontex beim Grenzschutz und bei Rückführungen stärken.
Innenpolitik
- Innenpolitisch wird die unionsgeführte Regierung die Migration ordnen und steuern und die irreguläre Migration wirksam zurückdrängen. Deshalb werden wir unter anderem das Ziel der „Begrenzung“ der Migration zusätzlich zur „Steuerung“ wieder ausdrücklich in das Aufenthaltsgesetz aufnehmen. Dadurch werden wir auch unsere Kommunen entlasten.
- Rückführungen und Ausreisen: Abgelehnte Asylbewerber müssen unser Land wieder verlassen. Wir wollen die freiwillige Rückkehr besser unterstützen, indem wir Anreize und die Rückkehrberatung stärken. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, muss die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt werden. Dies erfolgt mit einem kohärenten Ansatz der Bundesregierung, um mit allen Politikfeldern eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer zu erreichen, einschließlich der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Die Bundespolizei soll die Kompetenz erhalten, für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Wir wollen eine Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung schaffen, bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt. Die Möglichkeiten zur Aberkennung des Schutzstatus bei Straftätern wollen wir konsequenter anwenden. Der Bund soll die Länder auch weiterhin bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen unterstützen und diese Unterstützung weiter ausbauen. Wir zentralisieren beim Bund die Zuständigkeit für die Durchführung aller Überstellungen nach der Dublin- beziehungsweise der Asyl-Migrationsmanagementverordnung und steigern so deren Anzahl. Wir prüfen gemeinsam mit den Ländern die Einrichtung von durch den Bund betriebenen Bundesausreisezentren mit dem Ziel der Beschleunigung von Ausreisen. Flugunternehmen werden wir zur Beförderung bei Rückführungen verpflichten. Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Rückführungsabkommen mit den relevanten Herkunftsstaaten fortlaufend erweitern.
Europapolitik
- Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll das maßgebliche Regelwerk zur Verbesserung der Europäischen Asyl- und Migrationspolitik sein. Der geltende Rechtsrahmen musste reformiert und dadurch ein tatsächliches gemeinsames europäisches Asylrecht geschaffen werden, das einheitliche Regeln bezüglich Registrierung, Asylverfahren, der Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten, Unterbringung, Versorgung und Rückführung festschreibt. Das Europaparlament hat im April 2024, der Ministerrat im Mai 2024 die Reform des GEAS beschlossen. Die neue unionsgeführte Bundesregierung wird das GEAS noch in diesem Jahr in nationales Recht überführen und es auf europäischer Ebene weiterentwickeln. Dafür wird Deutschland auf europäischer Ebene mit Blick auf Debatten um das Konzept der sicheren Drittstaaten eine Initiative zur Streichung des Verbindungselements anstoßen, um Rückführungen und Verbringungen zu ermöglichen.
- Die illegale Sekundärmigration, das heißt die illegale Weiterwanderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat, muss unterbunden werden. Dafür sollte unter anderem der für einen Asylbewerber einmal als zuständig bestimmte Mitgliedstaat dauerhaft zuständig bleiben („ewige“ Zuständigkeit).
- Menschen, die nicht verfolgt werden, haben keinen Schutzanspruch. Diese Menschen sollten erst gar nicht nach Europa einreisen können und sich nicht auf den gefährlichen Weg machen. Staaten, in denen keine Verfolgung droht, sind als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, um über Asylanträge von Menschen ohne Bleibeperspektive zügig entscheiden zu können. Aktuell reisen die Menschen, die in Europa Asyl beantragen wollen, nach Europa. Dafür bezahlen sie oftmals hohe Summen an Schlepper und riskieren ihr Leben. Daher ist die Schleuserbekämpfung im Mittelmeer ist wichtig. Mit utopischen Versprechungen locken Schleuser auch nicht schutzbedürftige Personen auf ihre Boote. Oft droht ihnen dadurch Lebensgefahr. Es ist wichtig, dass sich Deutschland an der EU-Operationen beteiligt, wodurch diese kriminellen Banden bekämpft werden. Diese Bemühungen müssen verstärkt werden.
- Der Außengrenzschutz wurde in den letzten Jahren ausgebaut. 2019 wurde beschlossen, dass bis spätestens 2027 10.000 Grenzschutzbeamte einer neuen ständigen Reserve der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) an den europäischen Außengrenzen eingesetzt sein werden. Sichere EU-Außengrenzen sind die Voraussetzung für die notwendige Sicherheit, um in der EU weiterhin ohne Binnengrenzkontrollen leben zu können.
Stand: Mai 2025
Bildungspolitik
Bildung ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Sie ist mitentscheidend für den beruflichen und persönlichen Werdegang, für Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, eine gute Ausbildung zu erhalten, die ihn befähigt, sich entsprechend seiner persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln. Es bedarf daher eines Schulsystems, das die individuelle und leistungsgerechte Förderung sicherstellt.
Schulen und andere Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, Kinder in ihrer Entwicklung zu verantwortungsbewussten, mündigen Bürgern zu unterstützen und ihnen Werte und Demokratieverständnis zu vermitteln. Hierzu zählt auch politische Bildung. Dieser Bereich kommt in den Schulsystemen einiger Länder deutlich zu kurz. Dies muss dringend behoben werden, da wir alle in zunehmendem Maße gefährdet sind, durch falsche Nachrichten manipuliert zu werden, insbesondere über die sogenannten sozialen Netzwerke. Ziel ist auch eine Stärkung der Medien- und Nachrichtenkompetenz insgesamt. In Zeiten wachsender Mobilität sind die Vergleichbarkeit zwischen Bildungsabschlüssen und Bildungseinrichtungen sowie die Sicherung der Durchlässigkeit des Bildungssystems von großer Bedeutung. Daher ist es sinnvoll, für zentrale Fächer bundesweite Bildungsstandards zu entwickeln und hierzu abgestimmte Maßnahmen zwischen Bund und Ländern zu vereinbaren. So entsteht die notwendige Transparenz, die einen Leistungsvergleich zwischen den Bundesländern ermöglicht.
Bildung ist auch ein volkswirtschaftlicher Faktor. Deutschland verfügt über wenige natürliche Ressourcen. Deshalb sind Bildung, Wissenschaft und Forschung für den Standort Deutschland von zentraler Bedeutung. Der Bildung kommt bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit Deutschlands eine entscheidende Bedeutung zu. Um künftig auf den Weltmärkten bestehen zu können, braucht Deutschland auch weiterhin gut ausgebildete Wissenschaftler und Facharbeiter. Deshalb begrüße ich, dass der Bund und die Bundesländer in ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung die öffentlichen Bildungsausgaben gesteigert haben. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund zukünftig direkt in die Bildungsinfrastruktur investieren kann und damit finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen entlastet. Die unionsgeführte Regierungskoalition plant ein Investitionsprogramm Schulsanierung und einen neuen Digitalpakt zur Verbesserung der Ausstattung von Bildungseinrichtungen mit moderner Technik.
Frühkindliche Bildung ist für gute Bildungschancen und erfolgreiche Bildungsbiografien ein entscheidender Faktor. Kinder brauchen qualitativ hochwertige Betreuung ebenso wie ausgebaute, moderne, bedarfsgerechte Kindertagesstätten und Krippen. Auch die frühe gezielte Förderung des Spracherwerbs ist wichtig, gerade bei Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Die finanzielle Unterstützung von Studierenden und Schülern durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trägt seit 2015 allein der Bund. CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag 2025 auf eine umfassende Novelle des BAföG verständigt. Die Ausbildungsförderung soll modernisiert, entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden.
Stand: Mai 2025
Energiepolitik
Preisgünstige und sichere Energieversorgung für alle
Die Energiewende ist und bleibt eines der zentralen Vorhaben der Bundespolitik für die kommenden Jahrzehnte. Die Energiepolitik muss ideologiefrei, verlässlich und pragmatisch gestaltet werden. Sie muss Versorgungssicherheit gewährleisten, die Emissionsziele erfüllen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Dabei müssen Wirtschaft, Energieversorgung und Klimaschutz als Einheit verstanden werden. Das Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, kann nur erreicht werden, wenn die Wirtschaft prosperiert. Dafür wiederum braucht es eine preisgünstige und sichere Energieversorgung – und zwar für alle. Nur wenn Energie bezahlbar bleibt, erhalten wir auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende.
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit gewährleisten
Hohe Strompreise belasten nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, sondern auch die soziale Stabilität. Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Als Sofortmaßnahme wird die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt und Umlagen und Netzentgelte reduziert. Gleichzeitig muss die Stromversorgung auch bei wachsendem Bedarf, insbesondere durch Digitalisierung, Elektromobilität und Wärmewende, gesichert bleiben. Das setzt voraus: planbarer Zubau gesicherter Kraftwerksleistung, gezielter Netzausbau und systematischer Ausbau von Stromspeichern.
Innovation und Technologieoffenheit fördern
Die Entwicklung neuer Energietechnologien ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energiezukunft. Dazu gehören fortschrittliche Konzepte in der Kerntechnik (z. B. Small Modular Reactors oder Kernfusion), CO₂-neutrale Kraftstoffe, innovative Wasserstofftechnologien und emissionsarme Heizsysteme. Technologieoffenheit bedeutet auch: Keine einseitige Festlegung auf bestimmte Lösungen, sondern die besten Konzepte im Wettbewerb zur Anwendung bringen. Der europäische Emissionshandel bleibt dabei das zentrale Instrument zur Steuerung der CO₂-Reduktion.
Ausbau Erneuerbarer Energien
Alle verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien müssen genutzt werden – dazu zählen Wind- und Solarenergie ebenso wie Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft und innovative Ansätze. Ein beschleunigter Ausbau erfordert zugleich einen starken Fokus auf Akzeptanz, Flächenverfügbarkeit, schnellere Genehmigungsverfahren und Investitionssicherheit. Dezentralität und Bürgerbeteiligung – etwa durch Mieterstrommodelle oder Energy Sharing – können die gesellschaftliche Akzeptanz steigern.
Wärmewende mit Augenmaß und realistischer Energiemix
Das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Regierung werden wir abschaffen. Staatliche Eingriffe bis in den Heizungskeller müssen ein Ende haben. Stattdessen setzen wir auf technologieoffene und emissionsarme Wärmelösungen.
Der steigende Strombedarf lässt sich in den kommenden Jahren nicht allein mit erneuerbaren Quellen decken. Gas wird mittelfristig eine tragende Rolle spielen, sofern es klimafreundlich und sicher verfügbar ist. Der Aufbau von LNG-Terminals, langfristige Lieferverträge und eine sichere Speicherinfrastruktur sind hierfür zentrale Bausteine. Auch Option Kernenergie soll ergebnisoffen geprüft werden.
Europäische Zusammenarbeit und Resilienz
Energiepolitik ist europäisch und global vernetzt. Der weitere Ausbau des europäischen Energiebinnenmarkts, grenzüberschreitender Netzinfrastruktur und fairer Wettbewerbsbedingungen ist notwendig, um Versorgungssicherheit in ganz Europa zu verbessern. Gleichzeitig gilt es, strategische Abhängigkeiten in der Beschaffung und Produktion von Schlüsseltechnologien – etwa bei Photovoltaik, Batterien oder Wasserstoff – zu reduzieren.
Ein resilientes Energiesystem erfordert die Stärkung heimischer Industrie, gezielte Standortpolitik und einen stabilen regulatorischen Rahmen. Nur wenn Unternehmen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleiben, kann die Energiewende wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt werden.
Rheinisches Revier als Industriestandort sichern
Besonders wichtig für unsere Region ist, das Rheinische Revier auch nach dem Kohleausstieg als starken und attraktiven Industriestandort zu erhalten. Auf einen früheren Kohleausstieg bis 2030 muss der schnellere Strukturwandel folgen. Sein Erfolg hängt nun wesentlich davon ab, dass die dafür von Bund und Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel künftig schneller, zielgerichteter und unternehmensnäher eingesetzt werden. Zudem müssen weitere Rahmenbedingungen durch den Bund, das Land und die Region selbst so gestaltet werden, dass strukturpolitische Erfolge ermöglicht werden.
Stand: Mai 2025
Europapolitik
Wir wollen ein starkes Deutschland in einer starken Europäischen Union (EU). Mit der unionsgeführten Bundesregierung wird Deutschland als größter Mitgliedstaat in der EU wieder Führungsverantwortung übernehmen.
Unser europapolitisches Leitbild folgt dem Prinzip der Subsidiarität – also mehr Europa dort, wo gemeinsam mehr erreicht werden kann und weniger Europa bei Themen, die besser national oder lokal entschieden werden. In der Asyl- und Migrationspolitik, beim Katastrophenschutz, bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus oder beim Schutz der EU-Außengrenzen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.
Die EU-Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürger profitieren vom größten gemeinsamen Wirtschaftsraum der Welt durch zollfreien Handel, gemeinsamen Außenhandel, Stabilität, Wirtschaftswachstum und steigenden Wohlstand. Die europäische Wirtschaft soll noch wettbewerbsfähiger werden und dabei fair, nachhaltig und sozial ausgewogen bleiben. Durch marktbasierte Instrumente, Technologieoffenheit und weniger Bürokratie wollen wir die wirtschaftliche Leistungskraft stärken.
Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft von Staaten, die sich zur Förderung und Wahrung von Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Grund- und Menschenrechten bekennt. Verstöße von Mitgliedstaaten gegen diese Werte sind stärker zu sanktionieren.
Die EU und die EU-Mitgliedstaaten stehen angesichts der geopolitischen Umwälzungen und der angespannten internationalen Sicherheitslage unter Druck. Deutschland hat eine klare Haltung: an der Seite der Ukraine, gegen die Machtbestrebungen autokratischer Regime und das Recht des Stärkeren. Ein Ausbau der Verteidigungsfähigkeit ist unausweichlich, ebenso „Europäische Souveränität“, das heißt militärische, wirtschaftliche und technologische Eigenständigkeit.
Die EU soll schlanker, effizienter und unbürokratischer werden. Das bedeutet konsequenten Bürokratierückbau, strukturelle Reformen und eine Besinnung auf das Wesentliche. Wir wollen die EU voranbringen, weiterentwickeln und handlungsfähiger machen, Entscheidungsprozesse optimieren, ein Europa verschiedener Geschwindigkeiten ermöglichen und institutionelle Reformen anstoßen - damit die EU für die anstehenden Herausforderungen fit bleibt.
Stand: Mai 2025
Gesundheitspolitik
Deutschland hat ungeachtet der vielen Herausforderungen eines der besten Gesundheitswesen der Welt. Oberstes Ziel der Gesundheitspolitik ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern – unabhängig von Einkommen oder Lebenssituation – verlässlichen Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer und pflegerischer Versorgung zu gewährleisten. Unser System hat sich trotz bestehender Mängel und Fehlentscheidungen bewährt.
Herausforderungen und Lösungen
Die Alterung der Gesellschaft, Fachkräftemangel und steigende Kosten erfordern jedoch Reformen. Medizinische und pflegerische Versorgung müssen zukunftsfähig werden. Wichtige Maßnahmen sind: Bessere Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Stärkung von Prävention und Abbau von Bürokratie. Darüber hinaus kann die Digitalisierung die Versorgung effizienter machen und den Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtern.
Sicherung der medizinischen Versorgung
Besonders in ländlichen Regionen ist die Versorgung durch Haus- und Fachärzte gefährdet. Während in Städten zumeist eine ausreichende Versorgung vorhanden ist, führen auf dem Land fehlende Fachkräfte zu Wartezeiten und eingeschränktem Zugang. Eine bedarfsgerechte Krankenhaus- und Ambulanzstruktur ist notwendig, um die Grund- und Notfallversorgung bundesweit zu sichern. Zudem gilt es, die Vor-Ort-Apotheken, die häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung sind, zu stärken.
Stabilisierung der Finanzierung im Gesundheitssystem
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung muss stabilisiert werden. Die derzeitige Finanzsituation ist angespannt, da die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen. Für diese Aufgabe schlagen wir im Koalitionsvertrag die Schaffung einer Kommission vor, die bis zum Frühjahr 2027 u. a. konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze vorschlagen soll.
Prävention und Gesundheitsförderung
Prävention und Gesundheitsförderung sind wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Es wird ein starkes Augenmerk auf die Krankheitsvermeidung gelegt, insbesondere bei Kindern und vulnerablen Gruppen. Dazu gehören unter anderem die Erweiterung der U-Untersuchungen und eine gezielte Ansprache bestimmter Risikogruppen, wie zum Beispiel älterer Menschen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), der weiterhin unterstützt und ausgebaut werden soll, um die Gesundheitsversorgung flächendeckend zu sichern.
Digitalisierung
Die Digitalisierung ist ein zentraler Schlüssel zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Durch den Einsatz von elektronischen Patientenakten (ePA) und digitalen Gesundheitsanwendungen soll die medizinische Versorgung effizienter und sicherer gestaltet werden. Dies umfasst auch den Ausbau von Angeboten im Bereich der Telemedizin und -pharmazie.
Die Gematik GmbH entwickeln wir zu einer modernen Digitalagentur weiter, um im Bereich der Digitalisierung Akteure besser zu vernetzen. Alle Anbieter von Software- und IT-Lösungen im Bereich Gesundheit und Pflege müssen bis 2027 einen verlustfreien, unkomplizierten, digitalen Datenaustausch auf Basis einheitlich definierter Standards sicherstellen.
Bürokratieabbau
Weniger Bürokratie entlastet Pflegekräfte und Ärzte. Der Abbau von Dokumentations- und Kontrollpflichten und die Vereinfachung von Anträgen in der Pflegeversicherung sollen die Versorgung verbessern. Ein flexibles Pflegebudget soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlasten und die Versorgung vereinfachen.
Fachkräftesicherung in der Pflege
Die Pflege steht unter besonderem Druck. Dem steigenden Pflegebedarf stehen zu wenig Fachkräfte gegenüber. Bessere Arbeitsbedingungen, planbare Arbeitszeiten und Aufstiegsmöglichkeiten sollen Pflegeberufe attraktiver machen. Darüber hinaus müssen internationale Fachkräfte stärker eingebunden und langfristig integriert werden.
Auch die Unterstützung von pflegenden Angehörigen, die häufig die Hauptlast der Pflege tragen, ist notwendig. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss möglich sein. Langfristige Herausforderungen werden wir mit einer großen Pflegereform angehen und dazu eine Bund-Ländergruppe einrichten.
Stand: Mai 2025
Haushalt & Finanzen
Die erkennbar negative Entwicklung der Staatsfinanzen war für mich 2009 ein wichtiger Grund, mich um ein Bundestagsmandat zu bewerben. Solide Staatsfinanzen sind ein Markenkern bürgerlicher Politik. Sie sind Voraussetzung für Währungsstabilität, Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze. Ich unterstütze eine Politik, die auf die „Gesundung“ der Staatsfinanzen setzt. CDU und CSU haben gegen Widerstände aus der SPD 2009 eine wirksame „Schuldenbremse“ im Grundgesetz verankert. Diese schreibt eine maximale Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor, sie müssen ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden.
Die zulässige Höhe der Neuverschuldung ist von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Bei positiver Entwicklung sind höhere Ausgaben möglich. Wichtig ist bei der Höhe des Schuldenstandes generell, dass sie in angemessenem Verhältnis zur Wirtschaftskraft des Landes, steht und dass die Ausgaben für Zinsen und Tilgung der Schulden die Staatsfinanzen nicht übermäßig und auf Dauer binden. Außerdem muss ein verlässlicher Tilgungsplan vorgelegt werden. Der Bund erfüllte die Vorgaben der Schuldenbremse erstmals im Jahr 2012. Mit dem Bundeshaushalt 2014 wurde nach über 40 Jahren der erste strukturell ausgeglichene Haushalt vorgelegt und die „Schwarze Null“ erreicht. Dies wurde in den Folgejahren wiederholt. Die Schuldenbremse ist wichtig, aber nicht in Stein gemeißelt. Der Deutsche Bundestag bleibt als Haushaltsgesetzgeber handlungsfähig und kann im Falle besonderer Herausforderungen angemessen reagieren.
Besondere Entwicklungen veranlassen uns, von den starren Regeln zur Schuldenbremse abzuweichen. So etwa im Rahmen der Corona-Pandemie durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds über 500 Milliarden Euro, durch das Sondervermögen Bundeswehr über 100 Milliarden Euro, das jetzt eingerichtete Sondervermögen Infrastruktur von bis zu 500 Milliarden Euro oder die Abweichung von der Schuldenbremse bei Verteidigungsausgaben, die über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen.
Von Ausnahmeentscheidungen abgesehen muss es aber unser Bestreben sein, die Finanzlage der öffentlichen Haushalte zu konsolidieren und die Schuldenbremse einzuhalten.
Stand: Mai 2025
Innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz
Zur Kernaufgabe des Staates gehört es, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren durch Katastrophen oder Kriege sowie Kriminalität und Terrorismus zu schützen. Dafür benötigen der Staat und seine Sicherheitsbehörden Handlungsbefugnisse. Diese müssen in Einklang mit den Grundrechten gebracht werden. Das ist ein Balanceakt. In einer immer digitaler werdenden Welt betrifft das den Datenschutz genauso wie die Möglichkeit, besonders gefährliche Personen vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen.
Sicherheit und Freiheit bedingen einander. Ohne Sicherheit kann es keine Freiheit geben. Menschen können sich nur in einem sicheren Umfeld entfalten.
Die innere Sicherheit unseres Landes ist heute mehr denn je unzähligen Gefahren ausgesetzt:
- Terror (insb. islamistischer Terrorismus)
- Organisierte Kriminalität
- Politisch motivierte Straftaten von Rechtsextremisten und Linksextremisten
- Dazu kommt die stetig wachsende Bedrohungslage durch Cyberkriminalität: Cyber-Attacken auf Wirtschaft, Staat und Infrastruktur (z.B. Krankenhäuser, Energieanlagen etc.) und Cyber-Spionage.
Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz setzt sich zusammen aus dem Katastrophenschutz, für den die Länder verantwortlich sind, und dem Zivilschutz (im Kriegsfalle), für den der Bund verantwortlich ist. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bin ich der zuständige Berichterstatter im Innenausschuss. Insbesondere die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch der Angriffskrieg Russlands haben den Bevölkerungsschutz in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses gerückt. Wesentliche Verbesserungen sind hier weiterhin notwendig.
Die verheerende Flutkatastrophe von Juli 2021 war eine Zäsur, mit vielen Todesopfern und ungeheurer Zerstörung. Auch weite Teile meiner Heimatregion sind betroffen.
Die Flutkatastrophe hat zweierlei deutlich gemacht. Zum einen die enorme Tatkraft der vielen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Helferinnen und Helfer. Sie haben unmenschliches geleistet. Dazu zählen das THW, die Bundeswehr, die Feuerwehren, die Polizeien, die Hilfsorganisationen, aber auch Tausende von Spontanhelfern. Landwirte, Handwerker und Unternehmer haben massive Hilfe geleistet. Zum anderen hat die Flutkatastrophe aber wie ein Brennglas Mängel im Katastrophenschutz deutlich gemacht. Das betrifft unterschiedliche Bereiche, die unzureichend funktioniert haben.
Seitdem ist viel passiert und es wurden viele Verbesserungen vorgenommen. So wurde beispielsweise das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) mit neuen Kompetenzen und Möglichkeiten im Katastrophenschutz ausgestattet. Beispielsweise wurde das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) auf den Weg gebracht die Kooperation zwischen Bund und Ländern zu verbessern und als Plattform für die Erstellung eines bundesweiten Lagebildes.
Durch die Grundgesetzänderung vom 18. März 2025 hat die Koalition den Weg frei gemacht für ein sogenanntes „Sondervermögen“ für die Infrastruktur und höhere Kreditaufnahme für die Bundesländer im Bereich der Infrastruktur.
Mit diesem Geld sollen der Zivilschutz und der ergänzende Katastrophenschutz des Bundes gestärkt werden und kann dabei auf die neuen Finanzierunginstrumente für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern zurückgreifen.
Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen. Es muss kontinuierlich in die Ausbildung, die Ausrüstung und die Liegenschaften beim BBK und dem THW investiert werden, damit die gestiegenen Bedarfe gedeckt werden können. Mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als zentraler Stelle und dem Technischen Hilfswerk (THW) als operativer Einsatzorganisation. Für eine bessere bundesweite Bewältigung von Krisen wird ein Nationaler Krisenstab geschaffen, der Bund, Länder und zuständige Ressorts koordinieren wird. Hinzu kommt ein Nationales Lagezentrum im Bundeskanzleramt, in dem ein Gesamtlagebild zusammengefügt wird.
Innere Sicherheit
Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Dennoch ist die Kriminalität in Deutschland in den letzten Jahren wieder angestiegen. Nach einem Zwischenhoch in den Jahren 2015 und 2016 ist die Zahl der Straftaten seit 2017 fünf Mal in Folge gesunken. Leider ist diese Zahl in den Jahren 2022 und 2023 wieder stark gestiegen und 2024 bei minimalem Rückgang auf diesem, viel zu hohen, Niveau verblieben (Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2024).
Bei all dem haben wir gleichzeitig einen Höchststand an aufgeklärten Straftaten. Dies haben wir unseren Sicherheitsbehörden, den Polizeibehörden von Bund und Ländern, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) sowie den Nachrichtendiensten zu verdanken. Deren Mitarbeiter sind rund um die Uhr im Einsatz. Sie leisten hervorragende Arbeit bei der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten.
Die Zahlen der letzten Jahre deuten aber an, dass sich Im Bereich der Inneren Sicherheit in Deutschland mit einem von der Union geführten Bundesinnenministerium wieder mehr bewegen muss:
Dafür braucht es gestärkte Sicherheitsbehörden, zeitgemäße digitale Befugnisse, neue Fähigkeiten und ausreichend Personal. CDU/CSU starten eine Sicherheitsoffensive und nutzen dabei auch die neuen Finanzierungsinstrumente zugunsten von Bund und Ländern.
Die europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume werden ausgeschöpft werden, um ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss deshalb neu austariert werden. Das verlangt auch Sensibilität bei den Sicherheitsbehörden. Diese verdienen die Unterstützung und das Vertrauen von Politik und Gesellschaft. Es wird eine und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern eingeführt, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf gespeicherte Daten zu bereits abgeschlossenen Gesprächen. Für bestimmte Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz, vornehmen können. Wir erlauben zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus.
Wir stärken das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz, insbesondere in der Bekämpfung von Cyberkriminalität, Spionage und Sabotage. Wir vertrauen der Bundespolizei und schaffen für sie ein modernes Bundespolizeigesetz mit zeitgemäßen rechtlichen Grundlagen. Der Bund finanziert seinen zugesagten Anteil an den Fähigkeiten der Bereitschaftspolizeien der Länder.
Wir verschärfen den Kampf gegen Organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte Clankriminalität durch eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft. Wir entwickeln die Nationale Cybersicherheitsstrategie mit dem Ziel einer klaren Rollen- und Aufgabenverteilung fort, stärken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und bauen es zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit aus. Wir härten unsere Kommunikationsnetze, insbesondere für die Krisen- und VS-2679 Kommunikation. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum entwickeln wir fort und intensivieren den Informationsaustausch. Im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen bauen wir unsere Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr aus. Wir werden im Rahmen der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie das BSI-Gesetz novellieren.
Wir beschließen zeitnah ein gutes KRITIS-Dachgesetz.
Zu Bekämpfung der Gefahren im Inneren und Äußeren braucht es eine verbesserte nachrichtendienstlicher Aufklärung. Zur Entdeckung, Analyse und Abwehr von hybriden, nachrichtendienstlichen Angriffen haben wir zuvorderst den Bundesnachrichtendienst (BND). Die Wichtigkeit dieser Behörde hat drastisch zugenommen und bedarf eines Ausbaus beim Personal, der technischen Ausrüstung und der Kompetenzen. Zur Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste, und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten, streben wir daher eine grundlegende systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes an, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Diensten und anderen.
Der bisherige Bundessicherheitsrat wird zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt weiterentwickelt. Hier werden die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordiniert, Strategieentwicklung und strategische Vorausschau geleistet sowie eine gemeinsame Lagebewertung vorgenommen.
Stand: Mai 2025
Sozialpolitik
Arbeitnehmer schaffen mit ihrem Fleiß unseren Wohlstand. Wir müssen dafür sorgen, dass die Gemeinschaft für sie da ist, wenn sie Hilfe brauchen. Das ist unser Verständnis von sozialer Gerechtigkeit.
Eine vernünftige Sozialpolitik muss sich an zwei Grundsätzen orientieren: Solidarität und Subsidiarität. Solidarität bedeutet, dass die Gemeinschaft für jene einsteht, die unverschuldet in Not geraten – sei es durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere Schicksalsschläge. Niemand darf in unserem Land durch solche Krisen seine Existenz verlieren.
Gleichzeitig braucht ein gerechtes System auch Eigenverantwortung. Denn ein Staat, der allein auf Solidarität setzt, läuft Gefahr, in einen überdehnten Wohlfahrtsstaat abzurutschen. Was Menschen aus eigener Kraft leisten können, soll ihnen nicht abgenommen, sondern ermöglicht werden.
Fördern und Fordern ist deshalb unser Leitprinzip. Wer Hilfe braucht, erhält sie – aber im Gegenzug erwarten wir Eigeninitiative. Die Arbeitsmarktpolitik muss auf Unterstützung beim Wiedereinstieg und konsequente Vermittlung setzen. Arbeitslose verdienen eine faire Chance, aber auch die klare Erwartung, sich aktiv um Arbeit zu bemühen.
Soziale Marktwirtschaft weiterentwickeln
Ich stehe zur Sozialen Marktwirtschaft als Erfolgsmodell mit dem Grundsatz: Leistung muss sich lohnen. Dafür braucht es gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen, starke Sozialversicherungen und einen gerechten Ausgleich für alle, die zum Wohlstand unseres Landes beitragen oder Unterstützung benötigen. Dazu gehört eine moderne Arbeitsvermittlung, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentriert: Vermittlung, Qualifizierung und gezielte Unterstützung. Deutschland braucht dringend mehr Fach- und Arbeitskräfte. Der demografische Wandel verschärft den Mangel und wird zum echten Standortrisiko. Mit einer Fachkräfteoffensive schaffen wir mehr Produktivität und sichern Wachstum. Wir wollen für ausländische Fachkräfte ein attraktiver Standort sein – mit einer „Work-and-Stay-Agentur“, die alle Schritte von Anwerbung über Visa bis zur Integration aus einer Hand bietet.
Für sichere Renten und für faire Chancen im Alter
Der demografische Wandel stellt unser Rentensystem vor enorme Herausforderungen. Immer weniger Erwerbstätige müssen die Renten für immer mehr ältere Menschen finanzieren. Gleichzeitig führt die steigende Lebenserwartung dazu, dass Renten über einen längeren Zeitraum ausgezahlt werden. Deshalb ist eine grundlegende Reform notwendig, um die Rente für kommende Generationen zu sichern und die Beiträge stabil zu halten. Diese grundlegende Reform muss in den nächsten Jahren umgesetzt werden.
Mit Blick auf die demografische Lage wollen wir die frühe private Vorsorge stärken und zum 01.01.2026 die Frühstart-Rente einführen. Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, wird pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt.
Darüber hinaus wird eine Aktivrente eingeführt: Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Stand: Mai 2025
Verteidigung
Mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 ist die Aufgabe der Bündnis- und Landesverteidigung für die Bundeswehr erneut in den Vordergrund gerückt. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine verdeutlicht in besonderem Maße, das neben den neuen hybriden Gefahren konventionelle Bedrohungen unserer Sicherheit nicht der Vergangenheit angehören. Mit der erneuten Wahl Donald Trumps zum Präsidenten der Vereinigten Staaten ist zudem die Unterstützung der USA für die EU in Verteidigungsfragen fraglicher geworden. Deutschland wird künftig unsere Sicherheit und die unserer Partner in der NATO und der EU in Eigenverantwortung sicherstellen müssen.
Vor diesem Hintergrund muss die Bundeswehr in einer Situation, in der sich das internationale Umfeld mit neuen Risiken und Bedrohungen stark verändert hat, mehr Verantwortung übernehmen, um ihren internationalen Verpflichtungen in der NATO und in der Europäischen Union nachzukommen.
Um für diesen Auftrag befähigt und ausgerüstet zu sein, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 18. März 2025 einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Finanzverfassung zugestimmt.
Das bedeutet konkrete Ausnahmen von der Schuldenbremse für die Finanzierung der Verteidigung: Die allgemeinen Verteidigungsausgaben, die Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten sind jetzt von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. Damit können künftig Mittel aufgenommen werden, die 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen.
Der Deutsche Bundestag hat damit eine Richtungsentscheidung getroffen: Deutschland sendet eine klare Botschaft an unsere Partner und Freunde, aber auch an unsere Gegner und Feinde: Wir sind verteidigungsfähig, und jetzt auch in vollem Umfang verteidigungsbereit. Es wird an keiner Stelle an den finanziellen Mitteln fehlen, um die Freiheit und den Frieden auf unserem Kontinent zu verteidigen. Deutschland ist zurück und leistet seinen großen Beitrag zur Verteidigung des Friedens und der Freiheit in Europa und der Welt.
Es ist zwingend, dass wir die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte kurzfristig, nachdrücklich und nachhaltig erhöhen. Dafür schaffen wir auch einen neuen attraktiven Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit basiert. Für die neue Ausgestaltung dieses Dienstes sind die Kriterien Attraktivität, Sinnhaftigkeit und Beitrag zur Aufwuchsfähigkeit leitend. Wertschätzung durch anspruchsvollen Dienst, verbunden mit Qualifikationsmöglichkeiten, werden die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft steigern. Als Orientierung dient dabei das schwedischen Wehrdienstmodell. Dafür werden die Voraussetzungen für eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung geschaffen.
Die Ausgaben für unsere Verteidigung müssen bis zum Ende der Legislaturperiode deutlich und stringent steigen. Die Höhe unserer Verteidigungsausgaben richtet sich nach den in der NATO gemeinsam vereinbarten Fähigkeitszielen. Der Zyklus einer Legislaturperiode ist für die Umsetzung weitreichender Beschaffungs- und Rüstungsprojekte regelmäßig zu kurz. Wir streben deswegen die Einführung eines mehrjährigen Investitionsplans für die Verteidigungsfähigkeit an, der im Einklang mit dem Deutschen Bundestag langfristige finanzielle Planungssicherheit gewährleistet, um damit den Bedarfen der Bundeswehr und den Verpflichtungen gegenüber der NATO sowie ihren Fähigkeitsanforderungen gerecht zu werden. Wir werden noch im ersten halben Jahr der Regierungsarbeit ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr beschließen.
Stand: Mai 2025