Entwurf des Insektenschutzgesetzes ist unausgewogen und gehört überarbeitet

09.12.2020

Der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif kritisiert den Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz aus dem Bundesumweltministerium als „nicht zustimmungsfähig“. Der Entwurf müsse dringend überarbeitet werden bevor er ins Parlament zur Beratung komme, weil er die Landwirtschaft zum alleinigen Sündenbock für das Insektensterben hinstelle. Das sei sachlich falsch und unfair gegenüber der Berufsgruppe. Der Abgeordnete hat sich nun an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Kanzleramtschef Helge Braun gewandt und fordert einen ausgewogenen und ressortübergreifenden Gesetzentwurf.

Am 16. Dezember 2020 soll sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) zum Insektenschutzgesetz befassen. Bereits im Vorfeld des Routinevorgangs gibt es aber große Unruhe: Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner beklagt sich öffentlich, dass ihre Vorschläge „in keinster Weise berücksichtigt, sondern ignoriert“ worden seien. Die Landwirte sind alarmiert, weil im Gesetzentwurf politische Zusagen nicht eingehalten werden und viele ihre Existenz gefährdet sehen.

Deshalb verweist Seif in seinem Schreiben auf die nicht erfolgte Ressortabstimmung. „Es ist unüblich, dass ein Ministerium ohne Absprachen und ohne Einvernehmen mit anderen Ministerien einen Gesetzentwurf durchdrücken will. Vielleicht sind das schon die ersten Anzeichen für den anstehenden Wahlkampf im kommenden Jahr. Dieses Niveau der Auseinandersetzung ist nicht zielführend. Politik muss ausgleichend wirken“, so Seif.

„In den vergangenen Jahren haben die Europäische Union, der Bund und die Länder viele Änderungen für bzw. gegen die Landwirtschaft beschlossen. Die Düngeverordnung und das Aktionsprogramm Insektenschutz sind nur zwei Neuerungen, die die Landwirte umzusetzen bzw. zu kompensieren haben“, schreibt Seif. Der Abgeordnete tauscht sich seit Jahren mit Landwirten aus: „Die Existenzängte sind echt. Landwirte denken in Generationen. Ich weiß um das große Engagement und den Willen zum Fortschritt in den Betrieben. Die Politik darf die Landwirte aber nicht überfordern beim Strukturwandel.“ Mit jedem kleinen Familienbetrieb, der schließen muss, erreiche die Politik das Gegenteil von dem, was sie eigentlich will.

Bisher habe er Beschlüsse politisch mitgetragen, weil er den Eindruck hatte, dass ein Interessenausgleich stattfindet und der wirtschaftliche Betrieb von Landwirtschaft möglich bleibt. Im Referentenentwurf des BMU sei dieser Ausgleich aber nicht mehr erkennbar. Der Entwurf schließe Landwirte im Gegensatz zu anderen Akteuren von der Landschaftsplanung aus. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum es nun weitere Verschärfungen beim Gewässerschutz geben müsse, obwohl gerade Neuerungen beschlossen worden seien. Die geltenden Gesetze schützten bereits den Boden zur Aufrechterhaltung seiner „Funktion im Naturhaushalt“ und bräuchten keine Ausweitung.