Aufbauhilfe: Vereine sind antragsberechtigt

24.09.2021

Auch Vereine erhalten, unabhängig vom Vereinszweck, finanzielle Hilfen im Rahmen der Aufbauhilfe 2021. Voraussetzung ist, dass sie Träger sozialer oder kultureller Infrastruktur sind. Hierauf weist der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif, nach Rücksprache mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung, hin. Auch Schützenvereine und Sportvereine fallen unter die Förderung. Seif: "Mich haben in der vergangenen Woche viele Anfragen erreicht. Ich kann die Vereine aber beruhigen. Sie werden Hilfen bekommen."

Das Antragsverfahren für Vereine wird schnellstmöglich eröffnet. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG.NRW) arbeitet mit Hochdruck an einem Leitfaden für Vereine, wurde Seif versichert.

Vereine stellen künftig einen Antrag nach Nr. 6 der Förderrichtlinie zur Aufbauhilfe. Auch Vereine müssen nach Ziffer 6.5.3.3 der Förderrichtlinie einen Wiederaufbauplan erstellen und in der Regel von der Stadtverwaltung bestätigen lassen. Sobald das Antragsverfahren eröffnet ist, werden entsprechende Muster auf der Internetseite des Ministeriums bereitgestellt.