Neues Zuschussprogramm zur Kriminalitätspräverntion durch Einbruchssicherung

18.03.2016

Im Bereich der Kriminalprävention rückt zunehmend auch das Thema „Wohnungseinbrüche“ in den Fokus – angesichts der gestiegenen Einbruchszahlen dringender denn je. Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist kürzlich ein neues KfW-Förderprogramm gestartet. Allein im vergangenen Jahr kam es in der Bundesrepublik Deutschland zu über 150.000 Wohnungseinbrüchen. Fast die Hälfte der Einbruchsversuche wird abgebrochen, wenn die Täter auf Hindernisse durch technische Schutzvorkehrungen treffen.

Genau hier setzt die neue KfW-Förderung setzt an. Einen finanziellen Zuschuss gibt es nun für den Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern, den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden und für baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Bild- oder Gegensprechanlagen.

Die Förderung kann jeder beantragen, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert. Gefördert werden sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau durch Fachunternehmen. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt wird. Der Zuschuss liegt je nach Investitionskosten zwischen mindestens 200 Euro und maximal 1.500 Euro (10 Prozent der Investitionssumme).

Die Förderung erfolgt im Rahmen des bereits bestehenden KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“, bei dem im Zuge der Einrichtung des neuen Zuschussprogramms zur Einbruchsicherung die Förderkonditionen weiter verbessert wurden. Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und gleichzeitig in beides investiert, kann sogar einen Zuschuss von maximal 5.000 Euro bekommen.

Weitere Informationen und Förderdetails sind bei der KfW unter www.kfw.de/einbruchschutz abrufbar.