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Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Umsetzung der europäischen Asyl- und Migrationswende und Obmann im Innenausschuss, Detlef Seif MdB, fordert die Kommunen und ihre Ausländerbehörden auf, geltendes Bundesrecht bei Asyl und Migration konsequent umzusetzen. Anlass sind unter anderem die jüngst bekannt gewordenen Vorgänge in der Kölner Ausländerbehörde.
„Grundsätzlich sind alle staatlichen Stellen verpflichtet, Recht und Gesetz umzusetzen. In der politischen Debatte werden häufig schärfere oder bessere Gesetze gefordert. Daran arbeiten die unionsgeführte Bundesregierung, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass geltendes Recht unzureichend umgesetzt oder bewusst umgangen wird“, erklärt Seif.
Der Bundestagsabgeordnete verweist dabei auf die inzwischen wieder ausdrücklich im Aufenthaltsgesetz verankerte Begrenzung der Zuwanderung. „Die Baerbock-Politik einer unreflektierten Willkommenskultur in alle Richtungen ist vorbei“, so Seif.
Die gesetzlichen Vorgaben insbesondere bei vollziehbar Ausreisepflichtigen sind eindeutig. Seif: „Nach dem Gesetz sind vollziehbar Ausreisepflichtige abzuschieben. Bei § 58 Aufenthaltsgesetz handelt es sich um eine Ist-Regelung. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, muss die Abschiebung umgesetzt werden.
Der jüngst bekannt gewordene Vorgang in Köln zeige nach Auffassung Seifs, welche Folgen es haben könne, wenn vorhandene Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht genutzt würden. Die Kölner Ausländerbehörde hatte die Unterstützung der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld bei der Beschaffung von Reisedokumenten für rund 500 ausreisepflichtige Personen abgelehnt.
Kritisch sieht Seif den zu großzügigen Umgang mit den gesetzlichen Möglichkeiten zur Erteilung einer Duldung oder eines Aufenthaltsrechts. Er verweist insbesondere auf die Ermessensduldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 sowie auf § 25b Aufenthaltsgesetz zum Aufenthaltsrecht bei nachhaltiger Integration. Seif: „Das sind Vorschriften, bei denen eine Behörde vor Ort großzügig, auch über das vorgesehene Ermessen hinaus, entscheiden kann, ohne dass es jemand überprüft. Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Das gilt es wirksam zu bekämpfen.“
Familiäre Bindungen in Deutschland dürften nach Auffassung Seifs insbesondere bei Straftätern nicht automatisch dazu führen, dass eine Ausreise dauerhaft verhindert werde. „Das Ausweisungsinteresse muss gerade bei Straftätern deutlich stärker gewichtet werden als bisher“, so Seif.
Zugleich nimmt der Abgeordnete die Länder in die Pflicht. Als Rechts- und Fachaufsichtsbehörden hätten sie die Möglichkeit, Vorgänge zu überprüfen und Weisungen zu erteilen. Seif erwartet deshalb, dass alle Bundesländer die Kölner Vorgänge zum Anlass nehmen, die Abschiebepraxis und die Praxis der Erteilung von Duldungen zu überprüfen und ggf. nachzujustieren.
An die Kommunalpolitiker richtet er einen Appell: „Schauen Sie genau hin, was Ihre Verwaltungen umsetzen. Die Diskussion in Köln zeigt, dass die Kontrolle und das Hinterfragen von Konzepten wesentlich für das Erreichen des gesetzlichen Zwecks der Steuerung und Begrenzung ist. Lassen Sie sich die Fallzahlen regelmäßig geben und kämpfen Sie für die Durchsetzung des Rechts.“
Seif abschließend: „Bundes- und Landespolitiker können sich mit neuen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen noch so anstrengen. Wenn die Gesetze vor Ort, das heißt dort, wo sie umgesetzt werden müssen, torpediert werden, ist alles für die Katz. Die Kommunen sind nicht dazu da, Bundesrecht nach eigenen politischen Vorstellungen auszulegen oder zu umgehen. Sie haben die Aufgabe, geltendes Recht umzusetzen.“

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