Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat in dieser Woche 33 Reformvorschläge präsentiert. Das Gremium war mit renommierten Experten sowie je einem Vertreter von CDU, CSU und SPD aus der jungen Generation besetzt.
Das Gesamtkonzept der Kommission ist einstimmig verabschiedet worden. „Erstmalig liegt nun ein Vorschlag auf dem Tisch, der das Rentenversicherungssystem mittel- und langfristig stabilisieren und perspektivisch auch einen Mehrwert für nachfolgende Rentnergenerationen schaffen kann“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif.
Rentenreform ist notwendig
Seit Jahrzehnten sind Ein- und Ausgaben der Rentenversicherung nicht mehr im Gleichgewicht.
Aus Rentenversicherungsbeiträgen werden derzeit rund 300 Milliarden Euro im Jahr von Arbeitnehmern an Rentner umverteilt. Dieser Betrag reicht aber nicht aus, um die Renten vollständig zu finanzieren. Deshalb müssen aus dem Bundeshaushalt aktuell weitere 130 Milliarden Euro entnommen werden. Das entspricht rund 25 Prozent des Gesamthaushalts.
Die meisten Reformvorschläge sind auf die Zukunft ausgerichtet. Das aktuelle Rentenniveau bleibt stabil. Niemand, der bereits in Altersteilzeit ist oder kurz vor der Rente steht, muss mit gravierenden Einschnitten rechnen. Wie bei allen Gesetzesänderungen stehen alle Schritte unter einem verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz.
Kapitalsäule
Der wichtigste Punkt ist die Schaffung einer Kapitalsäule. Das sogenannte „Schwedenmodell“ muss zunächst aufgebaut werden. Jeweils 1 Prozent des Bruttoeinkommens sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hierfür aufwenden.
Das verteuert zunächst Arbeit, stabilisiert aber zugleich langfristig das Rentensystem und schafft perspektivisch auch Ressourcen für Steigerungen. Bisher konnten vor allem gut verdienende Beschäftigte die Vorteile kapitalgedeckter privater Modelle nutzen. Mit der Integration einer Kapitalsäule sollen künftig alle Einzahler profitieren.
Minijobs stärker in die Alterssicherung einbeziehen
Ein Knackpunkt in der weiteren Debatte werde vermutlich die Erhebung von Beiträgen auf Minijobs, weil dies einige Branchen besonders betreffe und auch Lebensmodelle verändere, so Seif.
Minijobs wurden geschaffen, um den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, Zusatzverdienste zu ermöglichen und einen Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Fakt ist aber auch: Mehr als die Hälfte der Minijobber ist ausschließlich und langfristig geringfügig beschäftigt.
Von den über 4 Millionen Menschen, die ausschließlich einen Minijob haben, sind es überwiegend Frauen, die aus ihrer Arbeit nur geringste Rentenansprüche erwerben. Ein Arbeitsleben ohne ausreichende Absicherung für die Rente ist im Ergebnis nicht tragbar.
Lebensarbeitszeit und Regelaltersgrenze
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Lebensarbeitszeit beziehungsweise die Anhebung der Regelaltersgrenze.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Lebensarbeitszeit nach 2031 moderat zu verlängern. Die Regelaltersgrenze soll künftig an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die Lebenserwartung, soll der Zugewinn im Verhältnis 2:1 auf Erwerbsphase und Rentenphase verteilt werden.
Nach heutigen Annahmen würde dies bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 für den Jahrgang 1965 und jünger schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigt. Konkret geht es also um sechs Monate mehr, die schrittweise über zehn Jahre eingeführt werden.
Früherer Renteneintritt und Härtefälle
Zugleich wird vorgeschlagen, den abschlagsfreien früheren Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll eigentlich Lebensleistung anerkennen.
In der Praxis profitieren davon aber gerade nicht vor allem die Menschen mit den härtesten Erwerbsbiografien, sondern überdurchschnittlich häufig Besserverdienende, Gesündere und Personen mit stabilen Erwerbsverläufen. Geringverdienende und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien können die Voraussetzung dagegen seltener erfüllen.
Wer früher in Rente gehen möchte, soll dies grundsätzlich weiterhin können, dann aber mit Abschlägen. Die Grenze soll von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, sollen gezielte Härtefallregelungen sowie bessere Präventions- und Rehabilitationsangebote greifen. Hierzu hat die Kommission zahlreiche Vorschläge unterbreitet, etwa in Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen und Reha-Maßnahmen.
Auch die Altersteilzeit kann grundsätzlich weiter ab 58 Jahren genutzt werden. Das Blockmodell soll hierbei allerdings entfallen.
Weitere Reformvorschläge
Darüber hinaus enthält der Bericht eine Reihe organisatorischer Reformvorschläge, die die interne Struktur der Rentenversicherung betreffen. Viele dieser Punkte sind sachlich begründet und dürften im weiteren Verfahren weniger kontrovers diskutiert werden.
Nicht zaudern, sondern machen
Seif: "Insgesamt liegt ein durchdachtes Konzept vor, das es verdient, ernsthaft diskutiert zu werden. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission sind keine fertige Gesetzgebung, aber eine wichtige Richtschnur für den weiteren politischen Prozess."
Die Bundesregierung wird die Kommissionsvorschläge nun in einen Gesetzentwurf zu übersetzen. Der Deutsche Bundestag werde diesen Entwurf auf Herz und Nieren prüfen, so der Abgeordnete.
Seif: „Das wird ein spannender Gesetzgebungsprozess, an dessen Ende ein stabiles und verlässliches Rentensystem stehen soll. Entscheidend ist, dass wir jetzt handeln und die staatliche Alterssicherung stabil und generationengerecht aufstellen.“

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