Energiepreisbremse ohne Flutopferregelung

15.12.2022

Der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif teilt mit, dass die von der Ampel-Koalition beschlossene Energiepreisbremse keine verbindliche Regelung für die Flutopfer enthält.

Detlef Seif zeigt sich enttäuscht über den Beschluss der Ampelkoalition. Seif: „Das ist umso schlimmer, als dass die Politiker der Regierungskoalition das bestehende Problem offensichtlich erkannt haben.“ Die Ampelkoalition habe nämlich einen Entschließungsantrag gefasst und auf das Problem hingewiesen, habe aber verpasst, eine verbindliche und rechtssichere Regelung in das Gesetz aufzunehmen. Detlef Seif sieht es als schweren handwerklichen Fehler, dass die Koalition nur eine entsprechend unverbindliche Erklärung abgegeben hat, anstatt den Gesetzentwurf verbindlich anzupassen.

Detlef Seif hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck bereits vor zwei Wochen in einem Brief darauf hingewiesen, dass die Flutopfer benachteiligt würden, wenn ihre besondere Situation nicht berücksichtigt wird.

Nach dem verabschiedeten Gesetz ist der Jahresverbrauch maßgeblich, den der Gas- und Stromversorger im September 2022 für den jeweiligen Anschluss prognostiziert. Der Prognose liegt regelmäßig der Verbrauch des Jahres 2021 zugrunde, der bei Flutopfern gegebenenfalls erheblich zu niedrig ist. Seif rechnet vor, dass dies für einen Vier-Personen-Haushalt durchaus bei Gas und Strom einen Betrag von 1.500 Euro ausmachen könne.

Detlef Seif: „Im Ergebnis sind die Flutgeschädigten nun auf den guten Willen und auf eine flexible Interpretation des Gesetzes durch die Energieversorger angewiesen, damit die spezielle Situation der Verbraucher und Unternehmer bei der Verbrauchsprognose berücksichtigt wird. Das führt zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit, ausgetragen auf dem Rücken der Flutopfer.“

Detlef Seif regt an, dass die Flutopfer von ihren Energieversorgern eine Anpassung der Verbrauchsprognose fordern. Sollte diese nicht zum Erfolg führen, empfiehlt er, dass die Betroffenen eine Beschwerde an die Bundesregierung richten, damit gegebenenfalls die fehlende gesetzliche Regelung nachgeholt wird.