In der abschließenden Debatte um die dritte Änderung des Asylgesetzes wurde unter anderem die Mitwirkungspflicht von Asylsuchenden bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verschärft. Ziel der Regelungen ist, die Qualität der Entscheidungen des BAMFs zu erhöhen und Altfälle besser überprüfen zu können. Der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif begründete die Gesetzesänderung: „Jeder Fall, in dem zu Unrecht Asyl gewährt wird, ist ein Fall zu viel“. Die Neuregelungen seien wichtig, damit Überprüfungen kein „stumpfes Schwert“ seien.
08. November 2019: Detlef Seif: „Jeder Fall, in dem zu Unrecht Asyl gewährt wird, sei ein Fall zu viel.“
Links zu Medienberichten:
– stern.de
– tagesschau.de
– t-online.de (dpa-Text)
– Deutsche Welle (dpa-Text)